— 46 — Länder. Apitz war 1307 gestorben und zu Markgraf Friedrichs Glücke schied auch (am 1. Mai 1308) König Albrecht aus diesem Leben, dem Mord— stahle seines Neffen Johannes Parricida zum Opfer fallend. Sein Nach- folger, König Heinrich VII. hatte zwar zuerst die Absicht, das aufgehaltene Zerstörungswerk der Wettinschen Macht energisch wieder aufzunehmen; änderte indessen diese Politik dahin um, jene Macht lieber zu erhalten, um einer wirksamen Unterstützung durch dieselbe für seine anderen Pläne sicher zu sein. Friedrich der Freidige empfing daher die Belehnung mit den meisten Erblanden seines Hauses. Die Lausitz freilich, welche Diezmann im Jahre 1298, um neue Mittel zur Fortsetzung des vom Vater aufgedrungenen unnatürlichen Kampfes zu erhalten, bedauerlicherweise an den Erzbischof von Magdeburg veräußert hatte, blieb verloren.3#) Trotzdem kann man Friedrich den Freidigen oder Gebissenen einen zweiten Errichter des Wettinschen Staatswesens nennen. Nachdem der kühne Kriegsheld, der von jener Stunde an, wo seine Mutter schmerzlichen Abschied von ihm nahm, wohl kaum ein ruhiges Jahr in seinem Leben gehabt hat, durch die Einwirkung eines zu Erfurt aufgeführten geistlichen Schauspieles (Die fünf klugen und die fünf törichten Jungfrauen) in Schwermut verfallen war, starb er am 13. November 1324. Der quälende Zweifel „Was ist der Christenglaube und die Hoffnung, wenn der Zorn Gottes durch Nichts versöhnt werden kann“ war der unbeantwortet bleibende Brennpunkt jenes geistlichen Spieles gewesen. Sein Sohn Friedrich, genannt „der Ernsthafte“, war nicht viel über 14 Jahre alt, als er seinem Vater in der Regierung folgte, die er während der ersten Jahre unter Vormundschaft seiner Mutter von 1324 bis 1349 inne hatte. Den so jungen Fürsten erklärte sein Schwiegervater, der inzwischen auf den Kaiserthron gelangte Herzog Ludwig von Bayern, im Jahre 1329 für volljährig. Ernst war die Zeit und ernsthaft mußte Gemüt wie Geistesrichtung eines Landesherren werden (oder auch bereits geworden sein), dessen geistiges Auge beim Besitzantritt des Erhaltenen, die Menge des Verlorenen über- schaute. Ernst mußte auch der Vorsatz in ihm reifen, sich des so vielfach angefochten gewesenen Besitzes zu wehren; und so kommt es, daß dem unter diesen Zeichen zum Markgrafen gewordenen Friedrich der Stempel der Ernsthaftigkeit in dem Maße aufgedrückt wurde, daß er nach dieser Eigen- schaft benannt worden ist. aufhaltend — dem im 37. Jahre seines Alters heimgegangenen Diezmann oder Titzmann einen Grabgesang dichtete, dessen erste Strophen in goldenen Lettern auf dieses Fürsten Epitaphium vor dem Hochaltar der Paulinerkirche zu Leipzig eingemeißelt wurden. Der Gesang beginnt (nach Glafey, Kern der Geschichte Sachsens) mit den Worten: Tiz ego sum mannus, me olim genuere Parentes. 31) Aus dem Besitze von Magdeburg kam die Lausitz sehr bald an Brandenburg; und von da an Böhmen. Erst zwei Jahrhunderte später (1635) ist dieser alte Besitz mit der erst seit dem 15. Jahrhundert sogenannten Oberlausitz, dem alten Milzener Lande wieder an die Wettiner gefallen, um schließlich doch nur zur Hälfte bei ihnen zu verbleiben.