v  Vorwort.

A  la  röparation  des  dommages  mat£riels,  r&amp;sultant  des  faits  de
guerre  Es  haben  damit  die  Gedanken  erneut  Ausdruck  gefunden,
ie  bereits  in  der  großen  französischen  Revolution  in  einzelnen  Gesetzen
  zur  Anerkennung  gelangt  sind,  freilich  ohne  daß  sie  wirklich
durchgeführt  werden  konnten.

Diese  Erwägungen  haben  mich  veranlaßt,  die  ursprüngliche  Einteilung
  des  Gesamtwerkes  zu  ändern.  Der  hiermit  der  Oeffentlichkeit
  übergebene  II.  Band  umfaßt  die  gesamte  Entwicklung  der
Kriegsschädenfrage  in  Deutschland,  in  Oesterreich  und  in  den  wichtigsten
  Staaten  des  feindlichen  Auslandes  bis  zum  Weltkriege  von
1914.  Damit  war  auch  die  Möglichkeit  gegeben,  die  dieses  Gebiet
behandelnde  Rechtslehre,  deren  Einfluß  auf  die  Gesetzgebung  unverkennbar
  ist,  einheitlich  darzustellen.  Wenn  hierbei  fortlaufend  auf
die  Weiterentwicklung  der  Frage  des  staatlichen  Ersatzes  der
Kriegsschäden  durch  Rechtslehre,  Rechteprechung  und  Gesetzgebung
während  der  ersten.  vier  Jahre  des  Weltkrieges  Rücksicht  genommen
ist,  so  wird  dieses  Hinausgreifen  über  die  eigentlich  behandelte
Zeitspanne  in  den  wesentlich  praktischen  Zielen  des  Werkes  seine
Rechtfertigung  finden.  Wer  zur  Rechtsanwendung  berufen  ist  und
dem  Wirtschaftsleben  nahe  steht,  kann  rechtsgeschichtliche  Forschungen
  nicht  als  Selbstzweck,  sondern  nur  mit  dem  Ziele  betreiben,
  daraus  für  die  künftige  Rechtsgestaltung  Anregungen  zu  gewinnen.
  '

In  dem  folgenden  Schlußbande  soll  die  durch  den  Weltkrieg
veranlaßte  Rechtslehre,  Rechtsprechung,  Gesetzgebung  und  Verwaltungsübung
  in  Anseh  der  Behandlung  der  Kriegsschäden  zur
Darstellung  gelangen.  "Naturgemäß  wird  dieser  Band  erst  geraume
Zeit  nach-  Eintritt  des  Friedenszustandes  seinen  Abschluß  finden
Önnen.

Bei  den  Vorarbeiten  zu  diesem  Bande  haben  mir  zahlreiche
Reichs-  und  Landesbehörden  durch  Bereitstellung  von  Akten  eine
unentbehrliche  Unterstützung  gewährt.  Hierfür  spreche  ich  auch
an  dieser  Stelle  meinen  Dank  aus.

Charlottenburg,  den  30.  Juli  1918.
Fasanenstr.  6.
Hellfron.