8  4.  Völkerrechtliche  Grundfragen.

bieter  zu  gewinnen,  nicht  aber  aus  der  Erwägung,  daß  den  Geschädigten
  ein  Recht  auf  diese  Wiederherstellung  zustehe.

führong  und  Unterstätzung  der  Bevölkerung  bewilligt,  durch  spätere  Parlamentsakte
wurden  aber  weitere  erhebliche  Beträge  zur  Verfügung  gestellt,  insbesondere  auch
sur  Einlösung  nicht  nur  der  von  britischen,  sondern  auch  der  von  den  Freistaatenoffsieren
  ausgestellten  Empfangsbescheinigungen  und  zum  Ersatz  der  Kriegsschäden
(Beak,  Tho  Aftermatb  of  war,  1906;  englische  Bisubücher  Cd.  1551  und  3028).

Vgl  hierzu  unten  $$  75  ff.