134  $  26.  Großherz.  Hessen.  Die  Behandlung  der  Schäden  aus  den  napol.  Kriegen.

einzelne  Städte,  die  als  Etappenorte  besonders  schwer  unter  den
Kriegslasten  gelitten  hatten,  wurde  anfänglich  durch  Uebernahme
dieser  Kriegsschulden  als  Staatsschulden  eine  Entlastung  gewährt.
Später  wurden  aber  auch  derartige  Anträge  e  zurückgewiesen.?)  Noch
im  Jahre  1863  wurde  ein  Antrag  auf  Entschädigung  wegen  der
Kriegsverluste  der  napoleonischen  Kriegszeit  abgelehnt  mit  der  Begründung,
  sie  seien  ebenso  unabwendbar  wie  die  durch  Naturereignisse
  herbeigeführten  Schäden  und  ihr  Ersatz  könne  dem  Staate
nicht  obliegen.*)
.  Aus  der  späteren  Zei
;  sind  Bestrebungen  zu  erwähnen,  ie  auf  Schaffung  eines  Kriegst
  abzielen.

Il.  Ing  6  des  Landtagsabschieds  vom  9.  März  183]1:&gt;)
wird  ein  Antrag  der  Ständeversammlung  erwähnt  auf  Vorlegung  eines
Gesetzes:

„wegen  Zusicherung  einer  billigen  allgemeinen  Ausgleichung  hinsichtlich  solcher

außerordentlichen  Kriegslasten,  welche  etwa  künftig  einzelne  Gegenden  des  Landes
treffen  könnten“.

II.  In$  7  des  Landtagsabschieds  vom  19.  August  1841®)
wird  bemerkt:

„Die  Wünsche  der  getreuen  Landstände‘)  wegen  Vorlage  eines  Gesetzentwurfes
wegen  Ausgleichung  außerordentlicher  Kriegslasten  haben  Wir  zur  geeigneten  höchsten
EntschlieDung  entgegen  genommen.‘

Eine  gesetzgeberische  Folge  haben  diese  Anregungen  aber  an-‘
scheinend  nicht  gehabt.

J.  Sroßherzogtum  Hessen.

&amp;  26.  Die  Behandlung  der  Schäden  aus  den  napoleonischen
Kriegen.

A.  Die  hessischen  Lande  haben  unter  den  Wirren  der  Revolutionskriege
  und  der  Kriegsvorfälle  von  1806  bis  1816  schwer  gelitten.
  Hinsichtlich  der  Kriegslasten  der  Revolutionskriege  war  eine
allgemeine  Ausgleichung,  wenigstens  für  die  Naturalleistungen,  in
Aussicht  genommen  worden.!)  Diese  kam  aber  in  Wahrheit  nie  zur

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der  Gemeinde  geleistet  (MinisterislbeschlußB  vom  4  August  1835  Nr.

3)  Vgl.  Beilage  Nr.  171  zu  den  Verhandlungen  des  am  15.  Dezember  18%
eröffneten  Landtages.
4)  Verhandlung  des  Kurhessischen  Landtags  vom  3.  Juni  1863  Nr.  48  S.  8.
5)  Sammlung  von  Gesetzen  für  Kurhessen  Bd.  VI  S.  92  .
2)  Sammlung  von  Gesetzen  für  Kurhessen  Bd.  IX  S.  47.
Vgl.  gniorzu  Kurhessische  Landtagsverhandlungen  1839  Bd.  II  (1811)

!)  Vgl.  hierzu  Beilage  325  zu  den  Verhandlungen  der  Il.  Kammer  der
Landstände  des  Großherzogtums  Hessen  im  Jahre  1821  Bd.  VII  (Ausschußbericht
zu  den  S.  135  bezeichneten  Gesetzen  vom  21.  Juli  1821),  ferner  die  Akten  des  Großh.
Hessischen  Haus  und  Staatsarchiv  Art.  VIII  Abschn.  1  Conv.  221  (Verordnungen
vom  14  Mai  1793,  27.  1794,  14.  Oktober  1794,  22.  November  1794,  9.
vember  1706).