142  $  27.  Kleinere  Bundesstaaten.  Napoleonische  Kriege.

daß  die  Schätzung  der  Gemeindeschäden  nicht  durch  Sachverständige
des  gleichen,  sondern  eines  benachbarten  Ortes  geschehen  soll.:?)

G.  Oldenburg.  =

I.  Durch  eine  Verordnung  vom  4.  Januar  1808  wurde  zur  Aufteilung
  der  Kriegsbeschwerungen  während  der  französischen  Besetzung
eine  „Kriegs-  und  A  kasse‘“  errichtet.  Zur  Beendigung
  der  dieser  überwiesenen  Angelegenheiten  wurde  nach  Schluß
der  napoleonischen  Wirren  am  19.  Juli  1815  eine  Kommission  eingesetzt,)
  die  am  20.  Januar  1823  wieder  aufgehoben  wurde,*)
damals  also  ihre.  Tätigkeit  beendet  haben  muß.

II.  Am  24.  Januar’  (10.  Februar)  1814  wurde  für  das  Herzogtum
Oldenburg  und  die  Herrschaft  Jever  ein  „Obergemeinderat“  errichtet,
  der  auch  „alle  Forderungen  und  Ansprüche  an  Commünen“  aus
der  französischen  Besetzungszeit  zu  bearbeiten  hatte.”)  Er  wurde
am.  21.  (22.)  April  1822  wieder  aufgehoben.)

III.  In  der  landesherrlichen  Verordnung‘)  vom  18.  August  1815
wurde  die  Absicht  der  Regierung  kundgetan,  alle  bisher  entstandenen
  außerordentlichen  Kosten  und  Lasten  (Lieferungen  und  Leistungen)
  auszugleichen  und  es  wurde  zu  diesem  Zwecke  eine  außerordentliche
  Abgabe  vom  Vermögen  und  Einkommen  aller  Untertanen
ausgeschrieben.  Im  Zusammenhang  damit  wurde  unter  dem  31.  August
  (7.  September)  1815  die  „Kriegs-  und  Ausgleichungskasse‘“
errichtet?®),  zur  Deckung  der  durch  den  Feldzug  von  1815  veranlaßten
  Kosten,  der  Ansprüche,  welche  noch  auf  der  1808  errichteten
Steuerkasse  (oben  I)  hafteten,  sowie  zur  Berichtigung  der  Forderungen
  einzelner  aus  dem  Zeitraum  der  französischen  Besetzung  an
Commänen  oder  das  ganze  Land.  Hinsichtlich  des  Umfangs  der  auszugleichenden
  Kriegsbeschwerungen  scheinen  bei  den  Einwohnern
falsche  Hoffnungen  entstanden  zu  sein;  denn  in  einer  Regierungsbekanntmachung
  vom  16.  März  1816  werden  die  beiden  wichtigen
Grundsätze  aufgestellt  :*)

2)  Der  Erlaß  des  Reglements  vom  16.  November  1806  war  angesichts  der
Zurückhaltung  der  übrigen  Staaten  bei  Ausgleichung  der  Kriegslasten  eine  wirkliche
gesetageberische  Großtat  und  so  faßt  auch  Grattenauer  diesen  Vorgang  auf.  Bei
er  Ausführung  „seheinen  sich  jedoch  Schwierigkeiten  ergeben  zu  haben;  denn
Johann  Adolph  v.  Schultes  schreibt  ou  seiner  Sachsen-Koburg-Saalfeldischen
Landesgeschichte  (1822)  Bd.  III  S.  116:  „Die  Bedrückungen  und  Beschwergen,  welche
ent  durch  sein  Ausführen  bewirkte,  lassen  sich  dermalen  jedoch  nicht

rstellen.‘

3)  Oldenburgische  Gesetzaammlung  Bd.  II  Heft  2  S.  19.

2ı)  Oldenbg.  GS.  Bd.  V  Heft  28.4

2)  Oldenbg.  GS.  Bd.  I  S.  59.
-)  Oldenbg.  GS.  Bd.  V  S.  19.  Als  Hau  uptbeelimmung  .  des  Obergemeinderats
wird  in  der  Hung  nd  Erfüllung  der  vom  16.  Mär  6  (Anm.  29)  bezeichnet
„die  Ausmittelung  u  der  während  der  französischen  Invasion  eingegangenen
  Verbindlichkeiten,  welche  Einzelne  gegen  Kommunen  und  Arrondissements
oder  Teile  derselben  und  diese  gegen  einander  oder  gegen  Einzelne  noch  gegenwärtig
  za  erfüllen  haben.

?)  Sammlung  der  "  andesherrlichen  Verordnungen  Bd.  II  Heft  2  S.  206.

»*)  Oldenbg.  GS.  Bd.  II  Heft  3  S.  206.

®)  Oldenbg.  GS.  Bd.  III  Heft  I  s  44