144  $  27.  Kileirere  Bundesstaaten.  Napoleonische  Krieg:.

I.  Im  Herzogtum  Anhalt-Coethen
scheint  ebenfalls  eine  Ausgleichung  der  Kriegsbeschwerungen

stattgefunden  zu  haben.  Die  dazu  erforderlichen  Beträge  scheinen
durch  eine  Kriegssteuer  aufgebracht  worden  zu  sein.  Näheres  war
aus  den  Akten  nicht  zu  ersehen.%)

J.  Im  Herzogtum  Meiningen

hat  inbetreff  der  Kriegsbeschwerungen  aus  den  napoleonischen
Kriegen  eine  Ausgleichung  offenbar  nur  in  geringem  Maße  stattgefunden.
  In  den  landesherrlichen  Patenten  vom  16.  Januar  1811  und
17.  März  1814  wurde  zwar  die  Ausgleichung  verheißen  und  in  dem
letzteren  für  diese  Zwecke  eine  Akzise  auferlegt.  Aus  späteren  Landtagsverhandlungen
  ergibt  sich  aber,  daß  von  einer  wirklichen  Peräquation
  keine  Rede  war.®)

K.  Im  Fürstentum  Schaumburg-Lippe

scheint  ein  Ausgleich  für  die  in  den  Jahren  1806  und  1807  durch
den  Durchzug  der  fremden  Truppen  erwachsenen  Schäden  überhaupt
nicht  stattgefunden  zu  haben.  Für  den  Unterhalt  der  französischen
Truppen  während  des  1813  neubegonnenen  Krieges  mußte  die  Regierung
  am  28.  April  1813  zu  einer  Zwangsanleihe  schreiten.  Die
Absicht,  diese  zurückzuzahlen,  mußte  aufgegeben  werden,  weil  sic,
inzwischen  die  Lasten  wiederum  vermehrt  hatten.  Erst  im  Jahre  18;
übernahm  der  Fürst  die  auf  mehr  als  100000  Taler  angewachsene
Kriegsschuld  und  ließ  sich  dafür  die  nach  dem  Vertrage  vom  20.
November  1815  (Bd.  I  S.  128)  und  dem  Abfindungsvertrage  vom
25.  April  1818  (Bd.  I  S.  129)  dem  Staate  zufließende  Abfindungsrente
  überweisen.  Eine  weitere  Ausgleichung  der  Kriegsschäden  der
napoleonischen  Zeit  schemt  nicht  stattgefunden  zu  haben.?®)

L.  Die  Freien  Städte.

I.  Die  Freie  Stadt  Lübeck

hatte  in  den  napoleonischen  Wirren  hauptsächlich  Ende  1806
infolge  der  Preisgabe  zur  Plünderung  nach  Eroberung  der  Stadt
durch  die  Franzosen  und  alsdann  in  der  zweiten  Hälfte  1813  schwere
Kriegsschäden  erlitten.  Während  die  Schäden  aus  1806  anscheinend
keinerlei  Ausgleichung  erfahren  haben,  wurden  die  Kriegslasten  aus
1813  in  einem  geordneten  Verfahren  einer  teilweisen  Vergütung  zugeführt,
  .”)  Die  Besetzung  Lübecks  durch  die  Franzosen  dauerte  vom

Juni  bis  5.  Dezember  1813.  Schon  am  14.  Januar  1814  setzte

a)  Vgl  VgL  die  im  Herz.  Anhaltischen  Haus-  und  Staatsarchiv  Zerbst  Abt.  Cöthen
befindlichen  „Acta  die  Kriegslieferungen  von  dem  Herzog‘.  Oeconomie-Amte  Roßlau  beir.,
zugl  über  die  endliche  Kriegsausgleichung  der  sämtlichen  Coethenschen  Lande,  und
die  Abrechnung  der  Steuern  auf  die  Kriegsschäden";  C  16c,  5  Nr.  76.

®)  Vgl.  Verhandl.  des  Landtags  des  Herzogtums  Meiningen  1833  S.  124,  134
und  1837/38  S.  294,  296,  298.

36)  Vol.  W.  Wiegmann,  Franzosenzeit  und  Befreiungskriege  'S.  177  f.

8)  val.  zum  folgenden:  Staatsarchiv  Lübeck,  Französische  Zeit,  Akten  der
Liquidationskommission  Fasc.  24  (Decreta  der  Konstituierung  und  Ermächtigung).
26  (Protokolle),  Vol.  suppl.  fasc.  6  (Schlußbericht).