182  &amp;  40.  Preußen  1866.  Kriegsschäden  in  den  alten  Landesteilen.

sprüche  erledigt  sein  soliten.®)  Wenn  daher  von  den  unteren  Verwaltungsbehörden
  gelegentlich  Erstattungsansprüche  gegen  die  früheren
  Feinde  in  Anregung  gebracht  wurden,  wies  die  Ministerielinstanz
  dies  stets  mit  der  Begründung  “zurück,  daß  den  Friedensverträgen
  gegenüber  ein  Zurückgreifen  auf  die  Kriegszeit  ausgeachlossen
  sei.

I.  Abschnitt.  Preußen.

&amp;  40.  Die  Behandlung  der  Kriegsschäden  in  den  alten  Landesteilen.

A.  Allgemeines.

I.  Wie  schon  oben  S.  180:  angedeutet,  waren  die  Kriegsschäden
des  Jahres  1866  in  Altpreußen  ziemlich  bedeutungslos.  Sie  beschränkten
  sich  im  wesentlichen  auf  einige  Schäden  in  Schlesien
an  der  österreichischen  Grenze,  und  in  der  Provinz  Sachsen  in  den
durch  den  Einfall  der  Hannoveraner  und  die  Schlacht  bei  Langensalza
  in  Mitleidenschaft  gezogene  Kreise.

II.  Die  rechtliche  Grundlage  der  Vergütung  der  Kriegsschäden
in  Preußen  bildet  eine  Allerhöchste  Order  vom,  22  Ber
1867  gerichtet  an  die  Minister  .der  Finanzen  (v.  dt),  des
Kriegs  (v.  Roon),  der  Landwirtschaft  (v.  Selchow)  did  Far  Innern
(Grat  Eulenburg).

3)  Es  mußten  zahlen:  Oesterreich  (Friedensvertr.  v.  23.  August  1888):  40
Millionen  Taler,  wovon  aber  15  Millionen  auf  Oesterreichse  Forderung  gegen  Schleswig-Holatein
  (S.  156)  und  5  Millionen  auf  die  der  ne   ebrerechn  Besotzungsarmae  bis

zum  iedensschluß.  Ent  1  freie  Verpflegu  abgerechnet  wurden;  Baye

(Friedenavertr.  N  866)  30  Millionen  fl.  ;  rttemberg  (Friodensvorkr.
13.  August  1866):  Fi  Yiionen  fL;  Sachsen  (Friedensvertr.  v.  Oktob:

lse):  10  Millionen  Taler;  Baden  (Friedensvertr.  v.  Gr  August  1866):  ri  Millionen

fl.;  Großherzogtum  Hessen  ur  ern  v.  3  Sept.  1866):  Millionen  fl.
Durch  diese  Zahlungen  entledigten  sich  Württemberg,  Baden  und  een  gleichzeitig
  „der  in  dem  ‚Waffenstillstandsvermag  v.  1.  August  1866  übernommenen
gegenüber  den  aus  Mainz  Ausgewiesenen  (S.  188);
vgl.  unten  S.  18815,  Anderseits  wurd  wurde  auch  nachträglichen  Ersatzansprüchen  seitens
der  Gegner  nicht  nachgegeben.  So  hatte  zB.  das  Preußische  Generalgouvernement
n  Böhmen  in  dem  Kreise  Pilsen  und  in  der  Stadt  Klattau  am  26.  Juli  1866  eine
Kontribution  von  150000  fl.  ausschreiben  und  am-  27.  und  28.  Juli  einziehen  lassen.
Die  österreichische  erlernng  verlangte  nach  Abschluß  des  Waffenstillstandes  von
Nikolsburg  v.  26.  Juli  diesen  Betrag  zurück,  weil  nach  $  7  Geldkontributionen
preußischerseits  nicht  mehr  erhoben  werden  durkten.  Preußen  erwiderte,  daß  die
Ausschreibung  der  Kontribution,  als  vor  dem  Abschlusses  des  Waffenstillstands  erfolgt,
  formell  I  ‚begründ:  et  sei,  daD  man  aber  aus  Billigkeitsrücksichten  dieselbe  rückä
  würde,  wenn  sie  nicht  wegen  des  durch  den  Ausfall  aus
 onisnstadt  erfolgten  Bruches  der  Waffenruhe  ‘die  Bedeutmg  einer  Represealie’
  gewonnen  hätte  und  zugleich  als  ein  Pfand  für  die  von  Preußen  dieserhalb
geltend  zu  machenden  Entschädigungsansprüche  anzugehen  sei  Es  war  nämlich  in
Aussicht  genommen,  aus  dieser  Kontribution  den  Schadensersatz  für  die  Hinterbliebenen
  der  bei  jenem  Ausfalle  getöteten  preußischen  Wehrmänner,  die  Heilung
und  Schadloshaltung  der  dabei  Verwundeten,  außerdem  aber  auch  Entschädigu
für  zahlreiche  während  des  Krieges  von-  den  österreichischen  Behörden  widerrecht  ich
verhaltete  und  sonst  beschädigte  preußische  Staatsangehörige  zu  bestreiten.  Bismarck
eneigt,  den  anderweit  verwendeten  Ueberschuß  an  die  Österreichische  Regierung
Zurde  len;  bei  dem  Widerepruch  des  Finanzministers  blieb  die  Angelegenheit
aber  auf  sich  beruhen.  Vgl.  die  Akten  des  Finanzmin.  betr.  die  Friedensverträge
von  1866  Nr.  243  vol.  2,  Schriftwechsel  vom  10.  und  20.  Januar  1867.