296  8  62.  Auslandsdeutschengesetz.  Vorgeschichte.

halb  wurde  schon  während  des  Krieges  jedem  der  zunächst  besetzten
Departements  eine  Kontribution  von  1  Million  Francs  auferlegt.

Diese  Summen  sind  aber  nur  zu  einem  Gesamtbetrage  von  7  Millionen
  Francs  zur  Einziehung  gelangt,  und:  zwar  wie  Bismarck  im
Reichstage  mitteilte,?)  teils,  weil  die  Angelegenheit  bei  Eroberung
weiterer  Departements  im  Laufe  der  kriegerischen  Ereignisse  nicht
weiter  verfolgt  wurde,  teils  weil  Bismarck  „in  seiner  Teilnahme
erschlaffte,  als  ihm  die  Gesamtansprüche  im  Belaufe  von  1  Milliarde
  angemeldet  wurden.‘)  Bei  Vorbereitung  der  Friedensverhandlungen
  bestand  ursprünglich  —  im  Gegensatz  zu  der  Regelung  der
Bombardements-  und  Brandlegungsschäden,  S.  213  --  die  Absicht,

die  den  Ausgewiesenen  erwachsenen  Schäden  gleich  denen  der  Reederei
  S.  275°)  durch  eine  gemischte  Kommission  ermitteln  zu  lassen
und  von  Frankreich  neben  der  allgemeinen  Kriegsentschädigung  anzufordern.)
  Bismarck  ließ  aber  —  ebenso  wie  für  die  Reedereischäden,
.  275  —  diesen  Plan  wieder  fallen  aus  der  Erwägung,  daß  beide
Arten  von  Schäden  in  ihrem  Gesamtbetrage  nicht  zu  übersehen  waren
und  daher  von  den  französischen  Unterhändlern  bei  der  Bemessung
der  übrigen  Kriegsentschädigung  in  unberechtigter  Höhe  in  Ansatz
gebrachl  worden  wären,  zumal  die  Interessenvertretungen  der  vertriebenen

  Deutschen  sehr  hohe  Ansprüche  gestellt  hatten.°)  .

III.  Dementsprechend  wurden  die  den  vertriebenen  Deutschen
zugefügten  Schäden  in  die  allgemeine  Entschädigung  eingerechnet,
und  damit  übernahm  das  Deutsche  Reich  gewissermaßen  die  Pflicht,
den  betroffenen  Auslandsdeutschen  ihre  Schäden  zu  ersetzen.°)  Hier

Akten  des  Pr.  Min.  d.  Inn.  betr.  die  Unterstitzung  der  aus  Frankreich  ausgewiesenen
  unbemittelten  Dautschen,  GStA.  Rep.  77  Tit.  CXXXIV  a  Nr.  2  vol.  D.
Badlch  den  K  Kommissionsbericht  Reichstagsdrucksach  e  2.  Legie.-Per.  IV.  Session

T.

2)  Vgl.  die  Motive  zum  Gesetzentwurf  (unten  S.  239)  und  die  Rede  der  Abgeordneten
  v.  Patow  und  Bamberger  in  der  Reichs'azsverhandlung  vom  2.  Juni  1871
(VerhandiBer.  S.  985,  986,  987,  988);  vgl.  ferner  den  Bericht  der  Petitionskommission
  Reichstagedrucksache  Nr.  74  B.  2.  Leg.-Per.  IV.  Session.

3)  Reichstagssilzung  vom  2.  Juni  1871,  Bericht  S.  986.  Nach  der  unwidersprochen
  gebliebenen  Mitteilung  des  Abgeordneten  Miquel  in  seiner  Reichstagsrede
vom  9.  Juni  1871  waren  bei  den  verschiedenen  deutschen  Hilfsverbänden  Vertriebene
  mit  einer  Gesamtzahl  von  etwa  30000  Köpfen  gemeldet,  die  etwa  36  Mill.
Ri.  liquidierten.  \

*)  So  die  vom  Abg.  v.  Cranach  (Ber.  S.  984)  in  der  Reichstagesitzung  vom
2  Juni  1871  vorgetragene  Petition  der  Auslandsdeutschen  und  Bismarcks  Rede.
Dies  bestätigt  auch  ein  Bericht  des  hanseatischen  Bundesbevollmächtigten  in  den
oben  S.  273°  bezeichneten  Bremer  Archivakten.

s  9861.  Bismarcks  Rede  in  der  Reichstagssitzung  vom  2.  Juni  1871  (VerhandlungsBer.

°)  In  der  Sitzung  des  Preuß.  Staatsministeriums  vom  4.  Oktober  1870  teilte  der
Handelsminister  mit,  daß  den  aus  Frankreich  ausgewiesenen  Deutschen  freie
Fahrt  auf  den  Eisonbahnen  vermittelt  und  sich  bemüht  habe,  ihnen  durch  die
Handelskammern  Arbeit  nachzuweisen.  Die  Arbeitgeber  wären  auch  reichlich  vorhanden,
  die  Arbeitnehmer  dagegen  fehlten;  denn  die  meisten  wollten  baldmöglichst
wieder  nach  Frankreich  zurück  (Protokollabschrift  in  GStA.  Rep.  77.  Tit.  CXAXXIVa
Krieg  mit  Frankreich,  vol.  2).  Auch  diese  Erfahrung  lähmte  gl.  S.  297»)  naturgemäß
  die  Anetrengungen  der  deutschen  Behörden,  den  Ausgewiesenen  eine  besonderg
  hohe  Entschädigung  zu  verschaffen,