.309  8  68.  Auslandsdeutachengesets.  Ausführung.

12  000  Köpfe  zählten,’)  einen  Betrag  von  1313794  Rtl.  zugewiesen.
Die  Verteilung  dieser  Summe  erfolgte  unter  Leitung  des  Berliner
Polizeipräsidenten  v.  Wurmb,  der  auch  schon  dem  während  des  Krieges
  gebildeten  Hülfsausschuß  für  die  vertriebenen  Deutschen  vorgestanden
  hatte,  mit  dem  Titel  „Staatskommissarius  für  die  Angelegenheiten
  der  aus  Frankreich  ausgewiesenen  Deutschen.“  v.  Wurmb
führte  das  wenig  erfreuliche)  Amt  auch  noch  nach  seiner  im
Jahre  1871  erfolgten  Ernennung  zum  Regierungspräsidenten  in  Wiesbaden
  fort  und  etwa  im  August  1872  zu  Ende.?)

b.  Allgemeine  Richtlinien  für  die  Bewilligung  der  Beihilfen
scheinen  vom  preußischen  Ministerium  des  Innern  nicht  aufgestellt,
vielmehr  das  in  einem  Bericht*)  v.  Wurmb’s  vom  8.  September
1871  vorgeschlagene  Verfahren  befolgt  zu  sein,  „jeden  einzelnen
Fall  in  concreto  zu  prüfen  und  zu  entscheiden.‘”)

v.  Wurmb  erließ")  am  25.  Juni  1871  eine  Aufforderung  zur
Anmeldung  der  Ansprüche  unter  Benutzung  gewisser  Formulare  mit

6)  Nach  einer  Mitteilung  des  Staatakommissarius  v.  Wurmb  an  den  Min.  d.
Jon.  vom  29.  Juli  1871:  12,  Köpfe  (in  den  Akten  cs.  Rep.  m  Tit  CXXXIVa
Krieg  mit  Frankreich  Nr.  2  vol.  2).

€)  v.  Wurmb  hatte  einen  enten  in  Paris  bestellt,  der  a  anscheinend  in  der
Behandlung  weder  des  damaligen  Botschafters,  Grafen  Harry  Arnim,  noch  der  nach

[)  Ar  Ag  v
(in  den  Akten  des  Pr  d.  Jan.  GStA.  Reg.  T7  Ti.  CXXXIVa  Krieg  mit  Frank:
reich  Nr.  2  vol.  4).
?)  Bericht  v.  Warmb's  an  den  Min.  d.  Inn.  v.  8.  August  1872  in  den  Anm.  6
bezeichneten  Akten  vol.  6.
®)  In  den  Akten  GStA.  Rep.  77  Tit.  CXXXIVs.  Krieg  mi  Frankreich  Nr.  3  vob.  2.
®%)  Als  Grund  dieses  Verfahrens  führt  v.  Wurmb  an:  „Zunächst  steht  Jedenfalls
  fest,  daß  die  ausgeworfene  Summe  nur  ungefähr  hinreicht,  um  den
sten  Teil  der  angemeldeten  Schäden  zu  decken.  l

gro
würde  sich  mit  Recht  hinstellen  iassen,  daß  eine  penible  juristische  Untersuchung
der  Richtigkeit  der  angemeldeten  Schäden  oder  der  Würdigkeit  und  Bedürftigkeit
  dee  Beschädigten  nicht  nur  die  Verzögerung  der  Auszahlung,  so  auch
durch  die  erwachsenden  sehr  bedeutenden  Kosten  die  Absicht  des  Gemetsen  fast  illusorisch
  machen  würde...  Von  diesem  Gedanken  ausgehend  und  in  der  Absicht,
das  preußische  Material,  welches  in  ca.  5500  Nummern  eine  Kopfzahl  von  15  000
Seelen  mit  ca,  19  Millionen  Taler  Anmeldungen  enthält,  handlicher  en,
habe  ich,  seitdem  mir  das  Kommissorium  geworden,  mich  bestrebt,  weitere  Vorschußsahlungen
  möglichst  zu  vermeiden  und  dafür  allen  denjenigen,  welche  sich
wtzt  schon  definitiv  abfinden  lassen  wollen,  definitive  Abfindungen  gegen  Versichtleistung
  auf  alle  ferneren  Ansprüche  zu  zahlen
10)  In  den  Anm.  8  bezeichneten  Akten  vol.  2  und  3:  „Nachdem  ich  seitens  der
Kgl.  Preuß.  Regierung  in  Gemäßheit  des  Reichsgesetzes  Kr  Juni  or.  zum
Kommissarius  Entschädigungsv  erhältnies  okreich
  vertriebenen  preußischen  Ueverlanen  ernannt  worden,  fordere  ich  ale  d  diejenigen
ausgewiesenen  Preußen,  welche  ihre  eventuellen  Entschädigungsansprüche  noch  nicht
bei  dem  Reichsksnzleramt,  bei  preußischen  Behörden  oder  bei  dem  hierselbet  zur
Wahrung  der  Rechte  der  Ausgewiesenen  gebildeten  Komitee  angemeldet  haven,
auf,  bei  Vermeidung  des  Verlustes  ihrer  Ansprüche  mir  diese  Meldungen  bis  inkL
=  Juli  direkt  zugehen  zu  lassen.  In  den  Anmeldungen  ist,  falls  dies  noch  nicht
eschehen  sein  sollte,  die  Kopfaah  der  Familie  des  Anmeldenden  anzugeben,  da  hier-Bach
  d  e  Entechädigungagelder  suf  die  einzelnen  Staaten  verteilt  werden.  sollen.