308  8  64.  Kriegsteilnehmergasetz.  Vorgeschichte.

3.  Selbständige  Gewerbetreibende,  Kaufleute,  Aerzte  usw.  machten
  der  Kommission  durch  Ueberforderungen  die  größte  Arbeit.  Um
einen  Anhalt  der  wahren  Schäden  zu  gewinnen,  legte  die  Kommission
den  von  den  Liquidanten  gezahlte  Mietebetrag  zugrunde,  und  gewährte
  in  der  Regel  als  Beihülfe  —  außer  der  nachzuweisenden,
zwecklos  gezahlten  Miete  und  einer  Vergütung  für  Reisekosten  —
eine  Beihülfe  für  Geschäftsverluste  und  sonstige  infolge  der  Ausweisung
  entstandenen  Unkosten  bis  zur  Höhe  einer  Jahresmiete.  Unter
Umständer  wurden  bei  dieser  Klasse  sehr  erhebliche  Beträge  bewilligi,
  an  sieben  Liquidanten  zB.  solche  von  10000  bis  14500  Fl.

d.  Denjenigen,  die  die  Anmeldungsfrist  versäumt  hatten,  wurde
die  Beihülfe  nur  zu  etwa  %4  gewährt.

e.  Für  nicht  auffindbare  Liquidanten  wurden  die  festgestellten
Beträge  bei’  der  Staat  hinterlegt.  Ein  kleiner
Rest,  der  nicht  unterzubringen  war,  ‘wurde  erst  1908  durch  Vereinnahmung
  zur  Staatskasse  ausgebucht.

ie  drei  Kommissionsmitglieder  erhielten  keine  Vergütung
für  ihre  Tätigkeit  wohl  aber  die  mit  der  Auszahlung  befaßten
mittleren  und  unteren  Beamten  geringfügige  Zuwendungen.

D.  Das  Reichsgesetz  betreffend  die  Gewährung  von  Beihülfen
  an  Angehörige  der  Reserve  und  Landwehr  vom
22.  Juni  1871.

8  64.  I.  Vorgeschichte  des  Gesetzes.
A.  Die  Verhandlungen  im  Bundesrat.

Im  Reichstage  beantragten  die  Abgeordneten  v.  Bunsen  und
Genossen,!)  einen  Reichsfonds  zu  bilden  zur  Unterstützung  der  aus
dem  Felde  zurückkehrenden  Reservisten  und  Landwehrmänner.  Der
Reichstag  _  nahm  in  der  Sitzung  vom  23.  Mai  1871  den  Antrag
trotz  des  Widerspruchs  der  verbündeten  Regierungen  an.?)  Die  letzteren
  widerstrebten  dem  Antrag  an  sich  nicht.  Sie  wollten  die  zu
gewährenden  Unterstützungen  nur  nicht  von  Reichswegen  bewilligen,
sondern  die  Abhilfe  den  Bundesstaaten  überlassen.  Bismarck  entsprach
  aber  dem  vom  Reichstag  angenommenen  Antrage,  wahrte
dagegen  seinen  Standpunkt,  indem  er  bei  Einbringung  der  Vorlage
im  Bundesrat?)  ausführte:

Der  Reichstag  hat  in  seiner_Sitzung  vom  23.  v.  M.  (Stenographischer  Bericht
S.  861—876)  den  Antrag  der  Abgeordneten  v.  Bunsen  und  Genossen,  betreffend
die  Bildung  eines  Reichsfonds  zur  Unterstützung  der  aus  dem  Felde  zurückkehrenden
Reservisten  und  Landwehrmänner  (Nr.  139  der  Drucksachen  des  Reichstage),
ungeachtet  des  dagegen  von  seiten  des  Bundesrats  erhobenen  entschiedenen_Widerepruchs
  angenommen

Die  bezügliche  Mitteilung  des  Präsidenten  des  Reichstags  ist  laut  Beschlusses
vom  a  v.  M.  ($  266  der  Protokolle)  dem  I.  und  VII.  Ausschusse  überwiese

i  der  Beratung  über  den  erwähnten  Antrag  ist  die  Bedürfnistrage  :  an  sich

1)  Reichstagsdrucksache  1.  Aa)  I.  LegPer.  1871  Nr.  139.  -
3)  VerhandiBer.  1871  S.
8)  Drucksache  des  Burdesrals  ı  Sens.  v.  1871  Nr,  98.