&amp;  85.  Frankreich.  Kleinere  Entschädigungsfälle.  391

gaben  der  Departements  und  Gemeinden  (Waffen-  und  Munitionslieferungen
  an  die  Nationalgarde  und  die  Franctireurs,  Beförderungskosten,
  ‘Verteidigungskosten,  Pflege  der  Gräber  gefallener  Soldaten)
durch  Gesetze  vom  28.  März  1872,  8.  Januar  1874  und  14.  Dezember
1875  weitere  30  Millionen  Frants  bewilligt.&gt;)

.D.  Die  den  Gemeinden  an  den  ihnen  gehörenden
Kunstbauten

(Brücken  und  Wegen)  während  des  Krieges  verursachten
Schäden®)  wurden  gemäß  einem  Gesetz  vom  19.  März  1872  aus  der
Staatskasse  vergütet.  Hierfür  wurden  durch  den  Staatshaushalt  1872
bis  1874  insgesamt  5  Millionen  Fr.  ausgeworfen.

E.  Ein  Jahresbetrag  von  4  Millionen  Fr.
wurde  von  1873  an  für  besondere  Bedürfnisse  der  besetzt  gewesenen
Landesteile  aufgewendet.?)

F.  Die  Wieder  herstellung  von  Rententiteln.‘)

‚  Während  des  Kommuneaufstands  vom  18.  März  1871  verschwanden
  aus  dem  Finanzministerium  in  Paris  dort  hinterlegte  Rententitel
  im  Rentenbetrage  von  etwa  350000  Fr.,  einem  Kapitalwert
von  etwa  7  Millionen  Fr.  entsprechend.  Ob  diese  auf  den  Inhaber
lautenden  Wertpapiere  verbrannt  oder  entwendet  waren,  ließ  sich
nicht  feststellen.  Man  konnte  diese  Wertpapiere  auch  nicht  für
nichtig  erklären;  denn  die  Möglichkeit  war  vorhanden,  daß  sie  in
die  Hand  gutgläubiger  Erwerber  gelangt  waren,  und  wie  es  in  dem
Entwurf  des  später  erwähnten  Gesetzes  heißt  (vgl.  hierzu  die  gleiche
Vorschrift  in  $  935  II  BGB.):

„Il  faut  proclamer  hautement  que  tout  titre  au  porleur  de  la  rente  Trancaise
  lorsqu’il  a  6t6  rögulidrement  6tabli  par  le  Tresor,  se  paye  et  se  n6gocie
eans  entraves“.  .

Durch  ein  .Gesetz  vom  26.  März  1873  wurden  diese  Rentenrechte
  wieder  hergestellt.  Die  Titel  scheinen  aber  tatsächlich  vernichtet
  gewesen  zu  sein,  sodaß  die  Staatskasse  durch  dieses  Gesetz
  keine  Neubelastung  erfuhr.

G.  Den  privaten  Lazarettunternehmern)

(entreprises  des  lits  militaires)  wurde  durch  Gesetz  vom  b.
April  1873  eine  Entschädigung  von  1,6  Millionen  Fr.  bewilligt.

H.  Der  Compagnie  des  messageries  maritimes!)

wurde  durch  Gesetz  vom  30.  Juli  1875  eine  Summe  von  mehr
als  2  Millionen  Fr.  für  geleistete  und  zur  Entschädigung  für  unterdrückte
  Fahrten  gewährt.

J.  Den  elsaß-lothringischen  Gerichtsbeamtent)

.  die  infolge  der  Abtretung  ihre  Aemter  verloren  hatten  und  nicht

5)  Recueil  des  trait&amp;s  III  S.  598  ff.

®)  Recueil  des  traitss  III  S.  611  ft.

.')  Recueil  des  traites  III  S.  614.

©)  Recueil  des  trait&amp;s  III  S.  615  ff.
,  .®)  Recueil  des  trait&amp;s  III  S.  620.

10)  Recueil  des  trait6s  III  S.  621.

1)  Recueil  des  traitss  III  8.  622.