$  89.  Maßnahmen  nach  Beendigung  des  Burenkrieger.  403

&amp;  89.  Maßnahmen  nach  Beendigung  des  Burenkrieges.

A.  Allgemeines.)

Die  während  und  nach  Beendigung  des  Burenkrieges  von  der
britischen  Regierung  getroffenen  Maßnahmen  zur  "Beseitigung  der
Kriegsschäden  erfordern  besondere  "Beachtung.  Die  Engländer  haben
stets  Geschick  bei  der  Angliederung  eroberter  Gebiete  bewiesen.
Ihr  Erfolg  ist  auch  bei  der  Einverleibung  der  beiden  südafrikanischen
Republiken  ein  voller.  gewesen.  Das  beweist  schon  der  Umstand,
daß  die  im  Anfang  des  Krieges  von  1914  begonnene  Auflehnung
  gegen  die  britische  Herrschaft  so  leicht  hat  unterdrückt
werden  können.  Nicht  zum  mindesten  ist  dieses  Ergebnis  auf  die
großzügige  Art  zurückzuführen,  in  der  die  Engländer  die  durch
den  Krieg  ihren  neuen  Mitbürgern  geschlagenen  Wunden  zu  beseitigen
  unternommen  haben.  Sie  sind  allerdings  in  der  ersten  Zeit
infolge  von  mißverständlicher  Auslegung  des  unten  zu  erwähnenden
Friedensvertrages  (S.  406)  und  übermäßiger  Erwartungen  der  Buren
(S.  415!°)  vielfachen  Angriffen  ausgesetzt  gewesen.  Es  haben  sich
ferner  ziemlich  unerquickliche  Streitigkeiten  zwischen  dem  Mutterlande
  und  der  Kapkolonie  darüber  abgespielt,  wem  die  Last  der
materiellen  Unterstützung  der  neuen  Landesteile  zufallen  müßte.)
Es  wäre  aber  ungerecht  zu  bestreiten,  daß  England  in  weitausschauender
  Politik  allen  billigen  Ansprüchen  der  geschädigten  Bewohner
der  neu  erworbenen  Kolonien  zu  entsprechen  bemüht  gewesen  ist.  Dabei
  sind  die  bisher,  so  noch  von  der  1871  eingesetzten  British-American
Claims  Commission  anerkannten  Grundsätze,  nach  denen  eigentliche
Kampfesschäden  nicht  zu  einer  Erstattung  führten  (S.  424),  im  fortschrittlichen
  Sinne  weitergebildet  worden  (Cd.  3028,  S.  386)..)  Wenn
freilich  englische  Schriftsteller‘)  das  Verhalten  Großbritanniens  nach
dem  Burenkriege  mit  dem  Verhalten  Deutschlands  nach  dem  deutschfranzösischen
  Kriege  in  Vergleich  stellen  und  dabei  zu  einem  für  das
britische  Volksbewußtsein  besonders  günstigen  Ergebnis  gelangen,
so  ist  diese  Betrachtungsweise  durchaus  einseitig.  Es  ist  richtig,
daß  Deutschland  (S.  237)  Ausländer  für  erlittene  Mobiliarschäden  nur
hat  entschädigen  wollen,  sofern  deren  Heimatland  die  Gegenseitigkeit
  verbürgte,  und  es  ist  auch  ferner  zutreffend,  daß  Bismarck

1)  Beak,  The  Aftermath  of  War  (1906):  englische  Blaubücher  Cd.  (by
command)  Nr.  1561  u.  3028,

?  Cape  of  Good  Hope.  Votes  anl  Proceedings.  Section  1900.  App.  I,
vol.  2  17-1900,  A  12-1900;  Verhandlung  im  House  of  Commons  vom  4.
(Bericht  er  Times  vom  5.)  November  1902.

3)  Pitt-Cobbett,  Cases  and  opinions  (1913)  II  S.  271  sagt  hierm:
„These  proceedings,  although  they  touch  stricetliy  only  on  8  question  of  nationa)
Beh”;  are  notewurthy  för  the  reason  that  they  point,  when  considered  in  the

ht  of  other  examples,  to  the  ineipient  growth  of  a.  new  usage  —  attributable
0  the  etupendons  waste  and  destruction  caused  by  modern  war  and  the  consequent
D  distributing  its  losses  over  the  whole  population,  —  —  which,  if  it
should  develop,  will  not  only  „Tevive,  although  in  the  :earlier
principle  Be  solidarity,  but  should  also  add  largely  to  w  te  ex  existing  deterrents

a8  regards  war
ca  Pift-dobben"  m  Ss.  273,  Beak  S.  244;  Bentwich  S.  41.  Vgl.

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