412  $  89.  Maßcahmen  nach  Beendigung  des  Burenkrieges.

dem  Kıriege  vielfach  nicht  imstande  ;  die  Kommission  ließ  daher  auch
solche  Bywoner  an  dem  Grant-Fund  teilnehmen,  und  zwar  ohne  den
bündigen  Nachweis  eines  wirklichen  Schadens  zu  verlangen.

Im  ganzen  wurden  gegen  den  Grant  Fund  über  42000  Ansprüche
erhoben,  von  denen  etwa  39  000  ganz  oder  zum  Teil  zugelassen  wurden.
Der  Gesamtbetrag  dieser  Ansprüche  war  etwa  34,5  Millionen  L.;
die  Kommission  erkannte  aber  nur  etwa  16  Millionen  als  begründet
an.)  In  den  Kommissionsberichten  ist  mehrfach  in  den  schärfsten
Worten  das  Bestreben  der  Geschädigten  gegeißelt,  sich  durch  übertriebene
  und  erfundene  Anforderungen  auf  Staatskosten  zu  bereichern.
Die  Kommissionen  hatten  übrigens  das  Recht  der  eidlichen  Vernehmung
  der  Beteiligten  (S.  408:°)  und  scheuten  sich  nicht,  des  Meineids
Verdächtige  der  gerichtlichen  Bestrafung  wegen  Meineids  oder  Betruges
  zuzutühren.'?)

IV.  Der  Britjsh  Subject  Fund

von  2  Millionen  L.  diente  zur  Entschädigung  nicht  ‚nur  der
britischen  Untertanen,  sondern  auch  der  Fremden  und  der  Eingeborenen.
  Für  die  letzteren  wurde  ein  Betrag  von  300000  L.  abgesondert.
  Die  übrigen  1,7  Millionen  L.  wurden  gleichmäßig  auf
britische  und  fremde  Entschädigungsberechtigte  verteilt.  Unter  den
2015  Ausländern  befanden  sich  595  Deutsche,  die  Ansprüche  in

a  Cape  of  Gosd  un  Ja  Votes  and  Proceedinge.  Section  1908.  App.  I
vol.  1A  6-08;  Cd.
Die  —  von  der  rischen  |  Regierung  getragenen  —  Unkosten  betrugen  etwa
Yaöp  der  gezahlten  Beträge.  Final  Report  1907  App  I  vol.  IC.  .  4.
Die  Kommissionzmitglieder  erhielten  auf  den  Tag  ein  shalt  von  1  L.  und  für
jeden.  Reisetag  1

19)  Vgl.  Beak  Ss.  5l,  257,  289;  Pitt-Cobbett  II  '‘S.  272.  Ferner

Cd.  3028  S.  72,  besonders  S.  83;  Cape  nt  Good  Hope.  Votes  and  Proceedings.
Section  1900  App‘.  I  vol.  2  (Brief  ‘des  Governor  vom  14.  April  1900  A  1-1900).  —
il.  Interim  Report  of  the  War  Losses  Compensation  Inquiry  Commission.
of  Good  Hope.  Votes  and  Proceedings  1906.  App.  I  vol.  2  E  35-06  S.  A  —
Final  Report  1907  App.  I  vol.  1  G.  :25-07,  auch  über.  die  großen  Schwierig-:keiten

  der  Feststellu  de  tatsächlich  erlittenen  Schadens

Nach  Beak  S.  257  machte  ein  Antragsteller  folgende  Milchmädchenrechnung
auf.  Es  waren  ihm  einige  Hühner  forigenommen  worden.  Er  ver  het
deren  Wert,  ferner  eine  Summe  von  45  L.  für  die  Bier,  die  ühner

gelegt  hätten,  falls  sie  ihm  nicht  fortgenommen  wären,  „und  endlich  einen  Betrag
von  50  L.  als  Schmerzensgeld  („moral  indemnification  Man  kann  es
verstehen,  wenn  der  Commissioner  im  zweiten  Zwischenrapport  (8.  0.)  aneruft:
„Solche  Ansprüche  waren  in  der  Tat  von  Habsucht  eingegeben,  aus  Gewinnaucht
erhoben  und  mit  Betrug  durchsetzt,  und  bedauerlicherweise  muß  man  hinzufügen,
daß  nach  der  Erfahrung  der  Kommission  solche  falschen  Ansprüche  in  keiner
Weise  auf  diesen  besonderen  Bezirk  oder  auf  Personen  einer  besonderen  Rasse
oder  Hautfarbe  beschränkt  waren.  Ein  „Compensstion  Commissioner“  muß  bei
der  Beleuchtnug,  die  die  Triebfodern  des  Handelns  und  die  Motive  der  Durchschnittsmenschen
  durch  seine  Feststellungen  erfahren  haben,  unvermeidlich  ein
Skeptiker  oder  ein  Zyniker  oder  beides  werden“.

Jeder  bei  der  Feststellung  der  Kriegsschäden  be  Beamte  sollte  sich
mus  Cd.  3028  S.  83  über  die  Schleichwege  Ki  ie  die  Eatsch:
berechtigten  benutzen,  um  die  zur  Feststellung  von  Kriegsschäden  berufenen  Kommissionen
  zu  täuschen.