$  9%.  Die  Royal  Commission  usw.  415

VIll.  Beurteilung.

Es  mögen  Mißgriffe  in  der  Auswahl  des  Personals  (Beak  $.  49)
und  bei  der  geschäftlichen  Behandlung  der  geltend  gemachten  Ansprüche
  vorgekommen  (Beak  S.  51!)  sein.  Aus  den  Berichten  ge
winnt  der  unbefangene  Beurteiler  aber  jedenfalls  die  Ueberzeugung,
daß  die  britische  Regierung  und  die  Kolonialverwaltung  mit  Verständnis
  und  ohne  kleinliches  Empfinden  den  schwierigen  Verhältnissen
  gerecht  zu  werden  bemüht  gewesen  sind.  Es  ist  den  Behörden
  trotz  allen  Entgegenkommens  aber  doch  nicht  gelungen,  Zufriedenheit
  hervorzurufen.  Im  Gegenteil:  sie  sind  fortwährenden
Angriffen  und  Beschuldigungen  ausgesetzt  gewesen.!)  Das  ist  ein
für  die  beteiligten  Beamten  betrübender,  aber  für  andere  Fälle  sehr
lehrreicher  Vorgang!  Genau  dasselbe  Bild  zeigte  sich  übrigens  in
Elsaß-Lothringen  (oben  S.  235°).

8  90.  Die  Royal  Commission  on  supply  of  food  and  raw  material
in  time  of  war.

A.  Durch  eine  königliche  Verordnung  vom  27.  April  1903  wurde

‚sine  Kommission  eingesetzt  zur  Ermittelung  der  Bedingungen  der
Einfuhr  von  Nahrungsmitteln  und  Rohstoffen  nach  Großbritannien
und  Irland  in  Kriegszeiten.!)  Die  Kommission  sollte  ferner  die  Höhe
der  an  einem  bestimmten  Zeitpunkt  vorhandenen  Vorräte  feststellen
und  Vorschläge  machen  über  etwaige  Maßnahmen,  die  neben  der
Aufrechterhaltung  einer  starken  Flotte  zur  größeren  Sicherstellung
der  Zufuhr  und  zur  Vermeidung  stärkerer  Schwankungen  wünschenswert
  erscheinen  könnten.?)
“  I  Die  Kommission  hat  ihren  Bericht  in  drei  Blaubüchern  (Cd.
2643,  2644,  2645)  erstattet,  von  denen  das  erste  den  eigentlichen
Bericht  (The  Report),  das  zweite  die  A  en  der  vernommenen
Sachverständigen  (Minutes  of  Evidence),  das  dritte  Anhänge  (Appendices,
  Tabellen,  Karten,  Statistik,  Denkschriften)  enthält.

DI.  Aus  dem  Bericht  sind  für  die  hier  behandelten  Zwecke  vor

.  der  Zurückführung  und  Neuerrichtung  der  Wirtschaften  dürften  darauf  nicht  angerechnet
  werden  (Cd.  3028  8.  Fr  während  gerade  umgekehrt  Art.  X  (oben
8.  406)  nur  die  Repatriierung  und  die  Einlösung  der  notes  and  receipts  ordnete,  die
compensations  for  war  losse:  r  nicht  einmal  erwähnte.

1)  Bentwich  S.  93,  Barclay  S.  200.  .

»)  Terms  of  Reference  (Geschäftsbereich):  „To  inquire  into  the  conditions
  effecting  the  importation  of  food  and  raw  material  into  the  United  Kingdom
of  Great  Britain  and  Ireland  in  time  of  war  and  into  the  amount  of  tho  reserves
of  such  supplies  bxiating  in  the  country  at  any  given  period;  and  to  'advise  whether
it  is  desirable  to  adopt  any  measures  in  addition  to  the  maintenance  of  a  Btrong
fleet,  by  which  such  supplies  can  be  better  secured  and  violent  fluctustione
avoided“.