416  8  90.  Die  Royal  Commission  usw.

allem  die  Vorschläge  von  Bedeutung  betreffend  Staateversicherung
(National  Insurance)  und  staatliche  Schadloshaltung  (National  Indemnity).
  Die  Kommission  ist  nach  Abwägung  aller  für  und  gegen  diese
beiden  wichtigsten  Vorschläge  sprechenden  Umstände  zu  dem  Ergebnis
  gelangt,  .  daß  die  staatliche  Schadloshaltung  der  bessere  Weg
sei  (Report  S.  62).

füh  2.  Zugunsten  der.  staatlichen  Schadloshaltung  wurde  angeührt:


1.  Diese  Form  des  staatlichen  Eingreifens  werde  billiger  als
die  Staatsversicherung  sein.  Denn  für  die  zahlreichen  Schiffe,  die
ungefährdet  den  englischen  Hafen  erreichen  würden,  brauchte  nichts
gezahlt  zu  werden.  Die  Versicherer  übertrieben  die  in  Kriegszeiten
den  Schiffen  drohenden  Gefahren  und  erhöhten  ihre  Prämiensätze  in
unangemessener  Weise.  In  den  napoleonischen  Kriegen  seien  von  allen
Schiffen  nur  21%%  gekapert  worden,  während  die  Versicherungs
prämien  für  jede.  Reise  zwischen  5  und  40%  geschwankt  hätten.

2.  Die  Versicherungsprämie  verteuere  die  ankommende  Ware  und
werde  daher  vom  Verbraucher  getragen,  treffe  somit  gerade  die
ärmeren  Klassen,  während  die  staatliche  Schadloshaltung  im  Steuerwege
  aufgebracht  und  nach  den  Einkommensverhältnissen  umgelegt
werde,  daher  die  Steuerpflichtigen  nach  ihrer  Leistungsfähigkeit

elaste.

3.  Die  hohen  Kriegsprämien  würden  eine  große  Zahl  von  Reedern
veranlassen,  ihre  Schiffe  abzutakeln  oder  an  Neutrale  zu  verkaufen  ;
dadurch  würde  die  britische  Schiffahrt  auch  für  die  Zeit  nach  dem
Kriege  auf  das  schwerste  bedroht  werden.

4.  Die  hohen  Kriegsprämien  erschwerten  auch  die  Ausfuhr  durch
Verteuerung  der  Ware  und  machten  den  britischen  Fabrikanten  unfähig,
  den  Wettbewerb  mit  den  Neutralen  auf  dem  Weltmarkt  aufzunehmen.
  Die.  dadurch  herbeigeführte  Verminderung  der  Ausfuhr
würde  sodann  auf  den  heimischen  Arbeitsmarkt  drücken.

5.  Wollte  Großbritannien  sich  der  Uebernahme  der  Schadloshaltung
  für  die  infolge  von  Kriegsereignissen  vernichteten  Schiffe  und
Waren  entziehen,  so  würde  Gefahr  bestehen,  daß  neutrale  Verlader
ihre  Waren,  statt  auf  englischen,  auf  neutralen  Fahrzeugen  verschickten,
  auf  denen  nach  dem  Grundsatz  der  Pariser  Seerechtsdeklaration
von  1856  „Frei  Schiff,  frei  Gut‘  neutrale  Ladungsbeteiligte  kein
Kriegsrisiko  liefen  und  daher  keine  Kriegsprämie  zu  zahlen  hätten.
Dadurch  würde  der  Anteil  Englands  am  Welthandel  bedroht.
Anderseits  wurde  gegen  die  staatliche  Schadloshaltung  eingewendet:
  "

1.  Es  sei  unrichtig,  daß  diese  Form  des  staatlichen  Eintretens
‚gegenüber  der  Uebernahme  der  Gefahr  im  Wege  der  Kriegsversicherung
  für  den  Staat  billiger  sei.  Das  Bewußtsein,  vom  Staat  vollen
Ersatz  zu  erhalten,  würde  viele  Reeder  veranlassen,  gefahrvolle  Reisen
zu  unternehmen,  von  denen  sie  sich  sonst  fernhalten  würden.  Sie
würden  auch  nicht  so  energisch  wie  bei  eigner  Tragung  des  Risikos
mit  der  Kriegsmarine  zusammenarbeiten  und  versuchen,  mit  deren
Hilfe  die  Gefahr  der  Kaperung  zu  verhindern.  Gegenwärtig  erfolge