418  $  9%.  Die  Royal  Commission  usw.

shipping  to  the  Lords  Commissioners  of  His  Majesty’s  Treasury.  Presented  te-Both
  Houses  of  Parliament,  Command  of  His  Majesty  (London  1908).

Dieser  Ausschuß  kam  in  der  „Summary  of  Conclusions“  S.  39.
zu  dem  Ergebnis:

„We  are  of  opinion  that  it  ie  not  desirable  that  the.  State  should  undertaketo
  make  good  to  ship-owners  or  traders  the  losses  incurred  by  them  through  thecapture
  of  shipping  by  the  enemy  in  time  of  war“.

Zur  Begründung  dieser  Stellungnahme  »-wird  ausgeführt:

Die  Vertreter  der  staatlichen  Schadloshaltung  machten  geltend,.
daß  ohne  eine  solche  Maßnahme  die  Schiffahrt  und  der  Ueberseehandel
  Großbritanniens  beim  Ausbruch  eines  Krieges  mit  einer
Seemacht  außerordentlich  leiden  müßten.  Die  Schiffe  würden  stillgelegt
  oder  neutraler  Flagge  unterstellt  werden.  Eine  Versicherung.
gegen  Kriegsgefahr  sei  unmöglich  oder  wenigstens  nur  zu  verkehrsen

  Sätzen  zu  bewirken.  Deshalb  würden  die  Preise  der
Nahrungsmittel  und  Rohstoffe  in  einer  die  allgemeine  Wohlfahrt
bedrohenden  Weise  steigen  und  die  dadurch  hervorgerufene  Unzufriedenheit
  würde  die  strategischen  Maßnahmen  der  Admiralität
ungünstig  beeinflussen.

Die  Kommission  ist  der  Meinung,  daß  diese  Gründe  eine  gewisse
Bedeutung  haben,  daß  ihr  Gewicht  aber  überschätzt  werde.  Auf
der  andern  Seite  werde  die  ‘in  Kriegszeiten  möglicherweise  eintretende
  Behinderung  in  der  Zufuhr  durch  die  Uebernahme  der
Staatsgarantie  nicht  ausgeschlossen.  Dieses  Eintreten  des  Staates
würde  zwar  die  Reeder  davon  abhalten,  ihre  Schiffe  stillzulegen
oder  an  Neutrale  zu  übertragen;  aber  es  hätte  auf  die  Zufuhr
selbst  keinen  Einfluß.  Denn  für  diese  käme  es  nicht  auf  die
Zahl  der  die  Fahrt  antretenden,  sondern  auf  die  Zahl  der

lücklich  ankommenden  Schiffe  an,  und  hierfür  zu  sorgen  wäre
die  Aufgabe  einer  starken  Kriegsmarine.  Zudem  sei  die  Uebernahme
einer  solchen  Schadloshaltung  finanziell  ein  Sprung  ins  Dunkle;  denn
es  fehle  an  jedweden  sicheren  rechnerischen  Grundlagen  hierür.
  Wenn  man  eine  staatliche  Schadloshaltung  übernehme,  dann
müßte  diese  für  alle  vernichteten  Gegenstände  eintreten,  also  nicht
nur  für  Nahrungsmittel  und  Rohstoffe,  sondern  auch  zB.  für  Luxusgegenstände.
  ‘Den  Eigentümern  solcher  aber  den  Schaden  abzunehmen
und  ihn  von  den  Steuerzahlern  tragen  zu  lassen,  dazu  läge  keine
Veranlassung  vor..  Die  Schadenssumme  würde  künstlich  dadurch
erhöht  werden,  daß  Ladungen,  die  bisher  auf  Gefahr  des  fremden
bsenders  liefen,  zwecks  Erlangung  der  Staatsentschädigung  schon
vor  der  Absendung  auf  den  britischen  Bezieher  übertragen  werden
würden.  ‚Ferner  würden  die  feindlichen  Prisengerichte  in  dem  Be-'wußtsein,
  daß  die  Beteiligten  in  jedem  Falle  von  Großbritannien
Ersatz  erhielten,  leichter  geneigt  sein,  eine  Kondemnierung  auszusprechen
  ;  andererseits  würden  die  bei  einem  Prisenverfahren  Beteiligten
  ihre  Rechte  weit  weniger  kraftvoll  verfolgen,  als  wenn
sie  ‘wüßten,  daß  der  Schaden  auf  ihnen  haften  bliebe.  Endlich
stelle  die  Durchführung  einer  solchen  Staatagarantie  die  Regierung
vor  unlösliche  Aufgaben.