$  90.  Die  Royal  Commission,  usw.  419

B.  Diese  Berichte  sind  in  mehrfacher  Beziehung  bemerkenswert.
England  hat  seit  100  Jahren  die  Beseitigung  des  Seebeuterechts
hintertrieben.  Es  hat  diese  Waffe  niemals  aus  der  Hand  geben
wollen.  Die  Einsetzung  der  Kommission  zeigt  aber,  daß  schon  mehr
als  10  Jahre  vor  dem  Weltkriege,  zu  einer  Zeit,  als  von  einer  Bedrohung
  der  britischen  Schiffahrt  und  Inlandsversorgung  durch  die
Unterseebootwaffe  noch  keine  Rede  war,  in  England  selbst  der  Gedanke
  aufgetaucht  ist,  die  Beibehaltung  des  Seebeuterechts  könnte
sich  einmal  gegen  Großbritannien  kehren.  Trotzdem  hat  England
sich  auch  im  Weltkriege  nicht  zu  dem  Entschluß  aufraffen  können.
von  seiner  veralteten  Seerechtspolitik  abzugehen  und  sich  zeitgemäßen
  Anschauungen  anzupassen.  Im  Februar  1908  lud  England
selbst  die  Seemächte  zu  einer  Besprechung  nach  London,  deren
Ergebnis  die  „Erklärung  über  das  Seekriegsrecht‘  („Declaration”  of
London“)  war.  Diese  Erklärung  wurde  in  keinem  der  Vertragsstaaten
  ratifiziert,  da  das  englische  Oberhaus  seine  Zustimmung
verweigerte.  Aber  in  der  Order  in  Council  vom  20.  August  1914
erklärte  Großbritannien  „that  during  the  present  hostilities  it  is
their  intention  to  act  in  accordance  with  the  provision  of  the
Convention  known  as  the  Declaration  of  London,  so  far  as  mayl
be  practicable“.  Sehr  bald  glaubte  aber  England  Deüitschland  durch
Aushungerung  zu  bezwingen  und  führte  die  papierne  Blockade  durch.
In  Verbindung  mit  diesem  Plan  wurde  die  Londoner  Erklärung  durch
sich  überstürzende  Orders  in  Council  mehr  und  mehr  abgebaut,  bis  sie
schließlich’  in  der  Order  in  Council  vom  7.  Juli  1916  auch  förmlich
für  nicht  mehr  geltend  erklärt  wurde.°)

Die  Beseitigung  der  Londoner  Seekriegsrechtserklärung  hat  alle
völkerrechtlichen  ‚Errungenschaften  der  letzten  60  Jahre  seit  der
Pariser  Seerechtedeklaration  wieder  aufgehoben.  Großbritannien  hat
Deutschland  Hindernisse  in  der  Versorgung  bereitet,  ohne  das  Kriegsschicksal
  dadurch  im  geringsten  zu  beeinflussen.  Wohl  aber  hat
Großbritannien  Deutschland  gezwungen,  im  Vergeltungswege  von  der
neuen  Unterseebootswaffe  Gebrauch  zu  machen  ;  dadurch  sind  große
Teile  der  britischen  Handelsmarine  und  Milliarden  von  Werten  vernichtet
  worden.  Diese  Großbritannien  erteilte  Lehre  wird  vielleicht
am  sichersten  dazu  beitragen,  daß  das  Beuterecht  zur  See  gleich
dem  Beuterecht  zu  Lande  der  Vergessenheit  anheimfällt.*)

s)  Vgl.  bierzu  **",  lands  Kriegführu  egen  die  Neutralen  (Orell  Füßli,
Zürich  in,  Eng  gführung  geg  (

4)  Die  Eigenart  der  neuen  Unterseebootwaffe  bringt  es  mit  sich,  daß  nur

noch  in  seltenen  Fällen  genommene  Schiffe  in  den  Hafen  des  Nehmestaates  ein!

ebracht  werden  können,  und,  daß  die  Versenkung  die  Regel  bilden  muß.  Dieses
Vertahren  ist  von  englischen  und  amerikanischen  Parteigängern  scharf  getadelt  worden.
Dem  gegenüber  muß  darauf  hingewiesen  werden,  daß  diese  Entwicklung  des  Seebeuterechte
  in  England  schon  lange  vor  dem  Weltkriege  ‘vorbergesehen  worden

in  war“  t  der  Verfasser  „gelegentlich  der  Besprechu:  er  nisse  der
Ro:  Commission  (p.  92):  „Some  action  of  the  wato  upon  these  ‚linee  unsere
desirable,  not  only  to  ‚  keep  down  prices  of  food  in-  taln  the

DEI