422  $  91.  Vereinigte  Staaten.  Der  Ersatz  der  Kriegsschäden.

Bürger  (nicht  auch  die  sonstigen  Einwohner  ;  Report  Nr.  134  S.  325)
der  Rebellenstaaten  hinsichtlich  der  zugunsten  der  Nordarmee  gemachten
  Anforderungen  den  bereits  früher  entschädigten  (S.  ad)
Bewohnern  der  Nordstaaten  gleichgestellt.

Auf  Grund  dieses  Gesetzes  wurden  über  22000  Ansprüche  im
Gesamtbetrage  von  mehr  als  60  Millionen  Dollars  zur  Anmeldung  gebracht.
  Bei  der  —  infolge  der  Nichtbewilligung  ausreichender  Hille.
kräfte  sich  durch  viele  Jahre  hinziehenden  —  Feststellung
der  Schäden  ist  aber  eine  sehr  starke  Herabsetzung  der  Beträge
erfolgt.  Auch  hier  (S.  39)  klagt  die  Kommission  wieder  über  die
Versuche  starker  Uebervorteilung  des  Staates,  die  von  den  Beteiligten,
  ihren  Vertretern  und  Zeugen  gemacht  wurden.®)

Aus  den  über  die  Tätigkeit  der  Southern  Claims  Commission
erstatteten  Berichten  (Anm.  4.)  sind  folgende  bemerkenswerte  Grundsätze
  hervorzuheben.

a.  Die  Leistungen,  für  die  eine  Entschädigung  gewährt  wurde,
waren  sehr  eng  begrenzt.  Da  nach  dem  Wortlaut  des  (Gesetzes
nur  ‘Lieferungen  für  das  Regierungsheer  erstattet  werden  sollten
(„stores  or  supplies  taken  or  furnished  during  the  rebellion  for  the
use  of  the  army  of  the  United  Staabes‘‘),  so  wurden  Entschädigungen
für  zeitweilige  Inbesitznahmen  von  Grundstücken  und  für  Zerstörungen
  überhaupt  nicht  zugesprochen.*)  Wurden  zB.  Häuser
heruntergerisen,  damit  die  Baumaterialien:  beim  Schanzenbau
Verwendung  finden  sollten,  so  wurde  nicht  der  Wert  des  Hauses,
sondern  nur  der  der  Materialien  zugrunde  gelegt.  Ebensowenig
wurden  Plünderungsschäden  ersetzt,  ausgenommen,  wenn  Truppen  in
der  Notlage  Lebensmittel  fortgenommen  hatten  (Report  No.  134
S.  328).

b.  Eine  Zinsvergütung  wurde  nicht  gewährt.

c.  Bei  Ansprüchen  von  mehr  als  10000  Dollar  Höhe  mußten
alle  Zeugen  vor  der  Kommission  selbst  erscheinen  ;  bei  Ansprüchen
von  geringerer  Höhe  konnte  die  Kommission  Sonderkommissare  an
Ort  und  Stelle  entsenden.  ü

d.  Als  wirksames  Mittel  gegen  erfundene  und  übermäßige  Ansprüche
  wendete  die  Kommission  die  Veröffentlichung  aller  Schadensanmeldungen
  an.  Besonders  vorsichtig  wurden  die  geforderten
Preise  nachgeprüft  (Report  No.  134  S.  329,  336).

Il.  American  and  British  joint  Claims  Commission.')

Auf  Grund  des  Schiedsvertrages  vom  8.  Mai  1871,  der  die
verschiedenen  zwischen  den  Vereinigten  Staaten  und  Großbritannien

5)  House  Report  44.  Congress  1.  Session  Report  Nr.  30  S.  11.

©)  Report  Nr.  134  S.  327.  Helfend  traten  aber  einzelne  Staaten,  zB.  Ohio
und  Pensylvania,  auch  für  solche  von  ihren  Bürgern  erlittene  Schäden  ein;  Report
Nr.  134  8.  27128,  °

7)  Amerikanischer  Bericht:  Hale’s  Report,  49.  Congreß  1.  Session.  Ex.
Doc.  Part  I  (1873).  Britischer  Bericht:  Howard’s  Report,  North  America  Nr.
2  (1874).  Vgl.  Report  Nr.  194  S.  267117,

Ueber  einen  gleichartigen  Vertrag  zwischen  den  Vereinigten  Staaten  und
Frankreich  vom  15.  Januar  1880  vgl.  oben  8.  3811.  _