$  91.  Vereinigte  Staaten.  Der  Eraatz  der  Kriegsschäden.  423

bestehenden  Streitigkeiten  (u.  a.  auch  die  Alabamafrage  ;  S.  395  4)
‚schiedsgerichtlicher  Lösung  entgegenführte,  wurden  in  Art.  12Ef.
auch  die  wechselseitigen  Ansprüche  britischer  Untertanen  gegen
die  Vereinigten  Staaten  und  nordamerikanischer  Untertanen  gegen
Großbritannien  der  Entscheidung  durch  ein  Schiedsgericht  unterworfen,
  soweit  es.sich  um  Ansprüche  handelt,  die  in  der  Zeit  vom
13.  April  1861  bis  zum  9.  April  1865  entstanden  waren.®)

Diese  Ansprüche  sollten  der  Kommission  binnen  6,  spätestens
‘9  Monaten  durch  Vermittlung  der  eigenen  Regierung  des  For  erUNngSberechtigten
  vorgelegt  und  innerhalb  von  2  Jahren  entschieden
werden.  .  Die  Entscheidung  der  Kommission  war  endgültig.  Aus
‚den  ‘den  beiden  Regierungen  erstatteten  Berichten  erscheint  das
folgende  von  allgemeinem  Interesse.

a.  Von  den  478  von  Engländern  gegen  die  Vereinigten  Staaten
erhobenen  Ansprüchen  im  Gesamtbetrage  von  60  (mit  Zinsen  96)  Millionen
  Dollar,  wurden  nur  181  mit  1,9  Millionen  Dollar,  also  etwa
nur  2%  zugesprochen.  Auch  hier  (S.  422)  beklagt  die  Kommission
die  vielfachen  Versuche  der  Uebervorteilung  des  Staates  (Hale’s
Report  S.  4).

b.  Von  den  19  von  Amerikanern  gegen  Großbritannien  erhobenen
Ansprüchen  ist  kein  einziger  anerkannt  worden  (Howard’s  Report.  5).

c.  Es  wurden  Zinsen  in  Höhe  von  6%  seit  der  Leistung  zugebilligt
  (Hale’s  Report  S.  21).

d.  Für  Anforderungen  im  Inlande  (in  den  treugebliebenen  Staaten)
für  militärische  Zwecke  wurde  Entschädigung  gewährt;  sie  wurde
aber  abgelehnt,  wenn  der  Forderungsberechtigte  die  Pflichten  der
Neutralität  verletzt  hatte.

Militärische  Anforderungen  der  Regierungsarmee  in  den  Aufruhrstaaten
  (also  gewissermaßen  im  Auslande  von  der  Besetzungsarmee
  vorgenommene  Requisitionen)  wurden  von  der  Mehrheit  zugebilligt.
  Das  in  diesem  Punkte  überstimmte  Kommissionsmitglied
‘razer  vertrat  den  englisch-amerikanischen  Grundsatz  (alien  enemy,
"Ss.  398),  daß  der  im  feindlichen  Lande  Wohnende,  auch  wenn  er
einem  amerikanischen  Staat  angehört,  als  Feind  zu  behandeln  sei.
Unter  Aufrechterhaltung  dieses  Grundsatzes  war  die  Mehrheit  der
Kommission  aber  der  Ansicht,  daß  es  unbillig  sei,  Neutralen  eine

®)  Vertrag  vom  8.  Mai  1871.  Art.  12  „The  High  Contracting  Parties

“at  alı  claims  on  the  part  of  corporations,  companies  or  private  individenle,
‚citizens  of  the  United  States,  of  America  upon  the  Government  of  Her  Britannic
Majesty  arising  out  of  acts  committed  against  IE  he  erBonB  OF  roperty  of  citizens
of  the  United  States  of  America  during  the  period  between  the  861  and
the  9.  1865  hclusive,  not  being  -  clai  growing  out  of  in  acts  of  Ihe
veaBels  Teterren  wo  in  art.  1  of  this  Treaty;  and  all  claims  with  the  like
exceptions  on  the  part  'of  he  ei  companies  or  private  individuals,  subjects
ft  Her  Britannic  Majesty  u  e  Government  of  the  United  States  of  America,
arising  out  ‚of  acts  eommitted  einst  the  persons  or  property  of  subjecte  ol
Her  Britannic  Majesty  durimg  the  same  period,  which  may  have  been  pres

%  either  Government  for  its  en  m  with  the  other  and  which  yet  gemein
sngettled,  ae  well  as  any  other  which  may  be  presented  within  the

«ime  specified  in  art.  14  of  hie  ar  a  be  referred  to  three  oommissionere.