430  8  95.  Italien.  Genetzgebung.

Lire  ausgeworfen  zur  Unterstützung  der  bei  den  Unruhen  von  .1848
und  1849  aus  politischen  Gründen  geschädigten  Personen  der  neapolitanischen
  und  sizilianischen  Provinzen.  Für  die  ersteren  waren  3%,
für  die  letzteren  war  1/  dieser  Summe  bestimmt,  außerdem  wurden
weitere  100000  L.  jährlich  für  die  sizilischen  Provinzen  ausgesetzt
Art.  4  des  Gesetzes  bestimmte:

Einen  Anspruch  auf  Bewill;  von  Leibrenten,  Entschädigung  oder  Unterstützung
  haben  alle,  die  infolge  der  Plünderungen  in  ‚ronpel  vom  15:  'Mai  1848
sowie  der  Plünderungen  und  Brände  in  Messina  im  September  1848  und  in  Catania

im  April  1849  Schaden  erlitten  haben;  ferner  diejenigen,  die  Ber  politischen
Gründen  verurteilt,  eingekerkert  oder  vertrieben  worden  oder  die  ausgewanderb
sind.  Der  Anspruch  auf  Ansgleichung  der  erlittenen  Schäden  kann  auch  von  den
ann)  der  ‚Witwe  und  den  Abkömmlingen  der  Geschädigten  geltend  gemacht
werden

Nach  Art.  6  können  die  Entschädigungen  nur  zum  Ausgleich  der
durch  Plünderung  oder  Brand  herbeigeführten  Sachschäden  gewährt
werden,  die  Leibrenten  und  die  Unterstützungen  dagegen  auch  für
sonstige  aus  politischem  Anlaß  erlittenen  Schäden.

II.  Die  Freiheitskämpfe  von  1860.

Durch  Dekrete  des  Diktators  vom  18.  Mai,  8.  und  9.  Juni  1860
wurde  den  durch  die  ‚bourbonischen  Truppen  in  den  Provinzen  Pa
lermo,  Messina  und  Catania  Geschädigten  ein  Ausgleich  versprochen
und  dessen  Leistung  den  juristischen  Personen  in  Sizilien,  besonders  den
Klöstern  und  sonstigen  geistlichen  Anstalten  auferlegt.  Die  Geschädigten
  erhielten  unverzinsliche  Schatzscheine  (certificati  di  credito),
deren  Einlösung  in  jedem  Jahre  nach  dem  Ermessen  der  Regierung
Ian  den  sollte  (Verordnung  des  Kgl.  Statthalters  vom  12.  Apri

Darch  Gesetz  vom  21.  August  1862  No.  835  (Raccolta  1862
S.  2199)  wurden  die  certificati  di  credito  in  Bons  (buoni  nominativi)
umgetauscht,  die  mit  5%  verzinslich  waren.?)

IL  Die  Kriegsschulden  der  vertriebenen  Regierungen“)


In  der  am  1.  April  1871  eröffneten  Tagung  der  Deputiertenkammer,
  und  erneut  in  der  Tagung  vom  17.  April  1872  legte  der
Finanzminister  einen  Gesetzentwurf  vor,  wonach  diejenigen  Grundstückseigentümer,
  denen  in  den  Freiheitskriegen  ihre  Grundstücke
von  den  früheren  Regierungen  ohne  Bezahlung  weggenommen  oder
beschädigt  worden  waren,  einen  Ersatz  erhalten  sollten.  Ferner  sollte

32)  Durch  ein  Aenderungsgesetz  vom  7.  Juli  1901  Nr.  308  (Racoolte  -1901

».  2306)  wurde  der  Anspruch  nicht  mehr  für  fernere  Abkömmlinge  als  Enkel
gewährt

2)  Hierzu  erging  das  Gesetz  vom  2.,  April  1865  Nr.  2226  (Racoolta

),  mit  den  Ausführungeverordnungen  vom  ll.  Mai  18656  Nr.  2325  (  .

5  1283),  15.  September  1  Nr.  3924  S.  1588),  20.  Januar  1870

19),  29.  „Dezember  1872  Nr.  -1196  (Racc..  Ss.  8286),  18.

a  1887  Nr.  4886  (Race.  S.  31560)  und  3.  November  1894  Nr.  196  (Raca,

Vgl.  A  ierzu  die  Zusammenstellung  in  dem-oben  S.  3941  bezeichneten  Report
Nr.  1%  se  ff.  und  den  ausgezeichneten  Ausschußbericht  Camera  dei  Deputati,
Legislaturn  XI,  Sess.  1871/72,  Raccolta  dei  documenti  atampati  Nr.  9%.