Einleitung. § 1. Grundbegriffe und Einteilung. a. Begriff der Staatswissenschaft. 1. Staat ist, wie S. 9 ausführlich darzulegen ist, die Zusammenfassung einer auf einem bestimmten Raume (Gebiet) seßhaften Personenvielheit (Volk) zu einer rechtlichen Einhejt unter einer höchsten Macht (Gewalt). Staatswissenschaft (Kameralwissenschaft) ist die wissenschaftliche Ergründung des Staates nach seinem Begriff und Wesen, seiner Entstehung, seinen Einrich- tungen und Aufgaben. # 2. Die Wissenschaft kann den Staat unter verschie- denen Gesichtspunkten betrachten. Diese Betrachtungs- weise kann sein: beschreibend, erklärend, an- gewandt. Danach zerfällt das große Gebiet der Staats- wissenschaften in drei Unterabteilungen, deren jede wieder mehrere Sonderdisziplinen umfaßt. a. Die beschreibenden (desfkriptiven, idiographi- schen) Staatswissenschaften stellen die tatsächlichen Erscheinungen des Staats- lebens dar. Sie umfassen: a. die Staatengeschichte, d. h. die Darlegung der staatlichen Vorgänge der Vergangenheit in ihrer zeit- lichen Aufeinanderfolge unter Aufdeckung ihrer inneren Zusammenhänge; b. die Staatenkunde, d. h. die Beschreibung der äuen Einrichtung der vergangenen und bestehenden taaten;