—  17  —

„Wer  die  nach  §  1  festgesetzten  Höchstpreise  überschreitet  oder
den  nach  §  3  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  zuwiderhandelt
oder  Vorräte  an  derartigen  Gegenständen  verheimlicht  oder  der  Aufforderung
  der  zuständigen  Behörde  nach  §  2  nicht  nachkommt,  wird
mit  Geldstrafe  bis  zu  dreitansend  Mark  oder  im  Unvermögensfalle
  mit  Gefä  6  Monaten  bestraft.“

Wer  also  n.  aat  als  den  Höchstpreis  oder  den  Anordnungen
  der  Behörd  zumn  herhandel“  oder  Vorräte  von  Getreide
verheimlicht  oder  der  v⁊.  Afforderuns  Behörde,  seine  Ware  herzugeben,
  nicht  nachkommt,  kar.  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  dreitausend
Mark  und  im  Unvermögensfall  mil  Gefüngnis  bis  zu  6  Monaten
bestraft  werden.

Daraus  geht  hervor,  daß  mit  dem  Gesetz  nich'  zu  spaßen  ist.

Sind  diese  Höchstpreise  zu  hoch?

Zunächst  sei  konstatiert,  daß  die  eben  angeführten  Höchstpreise
nur  für  den  Großhandel  gelten,  mit  andern  Worten:  Der  Bauer  bekommt
  für  seine  Ware  gar  nicht  die  Höchstpreise  und  kann  sie  gar
nicht  bekommen.

Welche  Höchstpreise  bekommt  der  Bauer?  Der  Bauer
bekommt  per  Zentner  mindestens  50  bis  60  Pfg.  weniger,  je  nach
den  Kosten,  die  der  Großhandel  hat.  Man  rechnet  gewöhnlich,  daß
der  Großhandel  auf  den  Zentner  mindestens  50  Pfg.  Aufschlag  erheben
  müsse,  wenn  er  die  Kosten  für  Zusammenstellung,  Fracht,
Reinigung,  Verladung  der  Ware  usw.  bestreiten  und  einen  erlaubten
Gewinn  erzielen  soll.  Man  darf  nicht  vergessen,  daß  der  Großhandel
die  Ware  gegen  bar  kaufen  muß,  aber  sehr  oft  nicht  sofort  gegen
bar  verkaufen  kann.  Es  kommen  also  auch  noch  die  Zinsen  dazu.
Da  aber  der  Großhandel  an  die  Höchstpreise  gebunden  ist  und  selbst
nicht  mehr  verlangen  darf,  so  ist  selbstverständlich,  daß  er  den
Bauern  weniger  zahlen  muß.

In  einer  andern  Lage  befinden  sich  die  Verbraucher,  cauereien
und  Mühlen.  Diese  können  zu  höheren  Preisen  kaufen,  weil  sie  die
Zwischenhandelskosten  nicht  haben  und  den  Höchstpreis  anlegen
können.  Darum  wird  das  Gesetz  den  Handel  ausschalten.  Wenn
es  das  Interesse  der  Allgemeinheit  erfordert,  muß  der  Handel  dieses
Opfer  bringen.  Aber  es  wird  sich  alsbald  herausstellen,  daß  eine
Funktion,  die  bisher  notwendig  war  und  die  der  Handel  erfüllt  hat,
nicht  über  Nacht  entbehrt  werden  kann.  So  einfach  liegen  die  Dinge

2