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schon  einmal  auf  ein  Beispiel  verwiesen.  Ein  Besitzer  hat  einen
Benzinmotor.  Die  Benzinabgabe  hatte  die  Militärverwaltung  gesperrt.
  Er  konnte  nicht  dreschen.  Infolge  der  militärischen  Maßnahmen
  erhält  er  jetzt  für  seinen  Weizen  zirka  1  M.  weniger.

Die  Preissteigerung  für  alle  menschlichen  Bedarfsartikel,  mit
denen  uns  das  Ausland  in  Friedenszeiten  versorgt,  ist  eine  enorme.
Es  handelt  sich  hier  nicht  um  Preisaufschläge  von  20,  30  und  40  Proz.
wie  bei  den  Agrarprodukten,  die  unser  deutscher  Boden  erzeugt,  sondern
  um  Preisaufschläge  von  200,  300  und  400  Proz.  Agrarprodukte,
die  wir  in  den  letzten  Jahren  vorwiegend  aus  dem  Ausland  bezogen
haben,  haben  ganz  andere  Preisaufschläge.  So  sind  Erbsen  um
140  Proz.,  Linsen  um  175  Proz.  seit  dem  Kriegsausbruch  gestiegen.
Mit  Linsen  und  Erbsen  haben  uns  bisher  vorwiegend  die  deutschrussischen
  Ostseeprovinzen  versorgt.  Reis  ist  um  80  Proz.  gestiegen,
Tee  um  100  Proz.,  Kakao  um  100  Proz.,  Kaffee  um  80—140  Proz.
je  nach  der  Sorte,  der  gewöhnliche  Handelskaffee  Santos  good  average
  um  102  Proz.,  von  37  auf  761  Mineralöle  teilweise  um
200—  300  Proz.,  ebenso  Leder,  Stoffe,  Wolle,  nur  handelt  es  sich
hier  nicht  um  Preissteigerung  von  20  und  30  Proz.,  sondern  hier
geht  es  nach  Hunderten.  Was  wir  aus  dem  Ausland  beziehen,  ist
am  meisten  im  Preis  gestiegen.  Wären  wir  nun  hinsichtlich  unserer
Brot-  und  Fleischversorgung  auch  aufs  Ausland  angewiesen,  wehe
uns  Da  würde  eine  Festsetzung  von  Höchstpreisen  vollständig  versagen.
  Die  einseitige  Festsetzung  von  Getreidehöchstpreisen  ist  jedenfalls
  nur  als  ein  Vorspiel  anzusehen.  Es  ist  wohl  anzunehmen,
daß  auch  für  andere  Produkte  noch  Höchstpreise  in  Kraft  gesetzt  werden.
Für  Kartoffel  hat  man  es  leider,  obwohl  ich  schon  Ende  September
daran  im  „Bayer.  Kurier“  gemahnt  habe,  versäumt,  Höchstpreise  anzuordnen.
  Jetzt,  nachdem  die  Kartoffelernte  vorüber  ist  und  schon
der  größere  Teil  der  Vorräte  sich  in  zweiter  und  dritter  Hand  befindet,
  soll  eine  Anordnung  für  Kartoffelhöchstpreise  bevorstehen.
Unausbleiblich  wird  wohl  auch  die  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für
Mehl  und  Brot  sein.  Es  ist  anzunehmen,  daß  die  Regierung  damit
aus  bestimmten  Gründen  vorerst  gezögert  hat;  mit  einer  gewissen
Berechtigung.  Es  soll  wohl  zunächst  abgewartet  werden,  wie  sich
die  Mehlpreise  gestalten,  ob  die  Mühlen  von  selbst,  ohne  gesetzlichen
Zwang,  den  Getreidepreisen  folgen.  Aber  mit  der  Zeit  wird  eine
Festsetzung  von  Mehlhöchstpreisen  unabweisbar  sein.  Diese  Höchstpreise
  müssen  aber  nicht  nur  für  den  Großhandel,  sondern  auch  für
den  Detailhandel  festgesetzt  werden,  ebenso  für  Brot  und  Backware.