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Die  Gerstenpreise.

Ganz  merkwürdig  sind  die  Bestimmungen  über  die  Gerstenpreise.
  Die  Verordnung  vom  4.  November  setzt  einen  Höchstpreis  für
Gerste  nur  fest  für  die  Futtergerste.  Es  besagt  der  §  5:  Der  Höchstpreis
  für  die  Tonne  inländischer  Gerste,  deren  Hektolitergewicht  nicht
mehr  als  68  Kg.  beträgt,  ist  in  preußischen  Provinzen  Schlesien-Holstein,
  Hannover  2c.  10  M.,  in  dem  rechtrheinischen  Bayern  13  M.,
andern  Orts  15  M  niedriger  als  der  Höchstpreis  für  die  Tonne  Roggen.

Nach  §  1  dieses  Gesetzes  gilt  für  das  Königreich  Bayern  als
Höchstpreis,  der  Preis  von  Mannheim,  Frankfurt  und  München.  In
Mannheim  ist  der  Höchstpreis  für  Roggen  236  M.,  in  Frankfurt
235  M.,  in  München  237  M.  Somit  gilt  für  Gerste  unter  68  Kg.
in  Bayern  für  die  altbayerischen  Provinzen  224  M.  und  das  östliche
Franken  222  M.  oder  mit  andern  Worten,  für  den  Zentner  11.20  M.,
11.10  M.

Für  jene  Gerste  aber,  die  mehr  als  63  Kg.  wiegt,  also  die  zu
Brauzwecken  verwendet  wird,  ist  kein  Höchstpreis  vorgeschrieben.
Nun  ist  diese  Gewichtsgrenze  von  68  Kg.  schon  sehr  eigentümlich.  In
der  Literatur  heißt  es:  Von  guter  Braugerste  wird  gewöhnlich  ein
Hektolitergewicht  von  mindestens  65  Kg.  beansprucht.  Auch  in  dem
deutschen  Zolltarifgesetze  und  wir  haben  bekanntlich  zweifachen  Zoll
für  Gerste,  für  Malzgerste  und  Futtergerste,  ist  als  Merkmal  das
Gewicht  von  65  Kg.  angegeben.  Warum  geht  man  hier  auf  einmal
auf  ein  Gewicht  von  68  Kg.?  Man  sollte  möglichst  viel  Gerste  unter
die  Höchstpreise  bringen,  zumal  dieses  Jahr  in  einigen  Teilen  von
Bayern  die  Gerste  bei  weitem  nicht  das  Gewicht  von  68  Kg.  erreicht.
Das  gilt  speziell  für  Niederbayern.  Im  ganzen  niederbayerischen.
Gerstengebiet  kommt  ein  Gewicht  von  68  Kg.  dieses  Jahr  nicht  vor.
Es  gilt  somit  für  dieses  Gebiet  der  Großhandelhöchstpreis  von  11.20  M.,
womit  aber  noch  nicht  gesagt  ist,  daß  der  Bauer  11.20  M.  für  seine
Gerste  erhält.

Füür  jene  Gerste,  die  über  68  Kga.  wiegt,  ist  ein  Höchstpreis  nicht
vorgeschrieben.  Aber  das  steht  auch  nur  auf  dem  Papier,  denn
praktisch  ergibt  sich  folgendes:  Wir  haben  in  diesem  Jahr  einen  Ausfall
  von  ca.  55  Millionen  Futtergerste  Einfuhr  und  22  Millionen
Zentner  Maiseinfuhr,  außerdem  einen  Ausfall  an  einer  Reihe  anderer,
zu  Mastzwecken  dienenden  Kraftfuttermittel.  Die  Futtergerste,  die
in  Friedenszeiten  zu  uns  eingeführt  wird,  stammt  in  der  Hauptsoche
aus  Rußland.