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drei  Wochen  veranschlagt  werden  sollen,  reichen  unsere  Weizenvorräte
nicht  länger  wie  bis  zum  Ende  des  Monats  Mai.  Es  ist  hierbei
vom  1.  August  1914  bis  zum  31.  Juli  1915  gerechnet.

Die  zweite  Maßnahme  des  Bundesrates  zielt  darauf  ab,

unsere  Roggenvorräte  zu  strecken  durch  Beimischung
von  Kartoffeln.

Es  ist  bekannt,  daß  die  Kartoffel  mit  dem  Frühjahr  an  Verwendbarkeit
  und  Haltbarkeit  rapid  verlieren.  Es  ist  nicht  zu  verschweigen,
  daß  unsere  diesjährige  Kartoffelernte  nicht  nur  in  einzenen
  Gemarkungen,  sondern  in  größeren  Bezirken  Anzeichen  mangelnder
  Haltbarkeit  zeigt.  Es  zeigt  sich  vielfach  in  den  Kartoffeln  ein
gewisser  Krankheitskern,  der  erfahrungsgemäß  zur  raschen  Verderbnis
  der  Kartoffel  führt,  sobald  sie  eingekellert  und  nicht  sorgsam  sortiert
  sind.  Die  Haltbarkeit  hängt  auch  von  den  Kellerverhältnissen  ab.

Sei  dem,  wie  ihm  wolle  —  die  Erfahrung  lehrt,  daß  selbst  in
Kartoffelgegenden  mit  April/Mai  Jahr  für  Jahr  die  Kartoffelbestände
der  Herbsternte  rapid  abnehmen.  Die  Beimischung  von  Kartoffeln
unter  das  Brot  kann  in  den  Monaten  Juni,  Juli,  August  nur  noch
in  Form  von  Kartoffelmehl  erfolgen.  Dann  wäre  es  allerdingsjauch  an
der  Zeit,  daß  ein  Höchstpreis  für  Kartoffelmehl  kommen  würde,  denn
der  Preis  für  Kartoffelmehl  ist  in  einer  geradezu  unerhörten  Weise
in  den  letzten  vier  Wochen  gestiegen.  Ob  Trockenkartoffelprodukte  in
solchen  Mengen,  wie  sie  da  notwendig  wären,  im  Sommer  zur  Verfügung
  stehen,  möchte  ich  in  Zweifel  ziehen.  Jedenfalls  muß  hier
mit  sehr  unsichern  Faktoren  gerechnet  werden  und  das  darf  bei  der  Aufgabe,
  die  zu  lösen  ist,  nicht  übersehen  werden.

3.  Zur  Streckung  unserer  Vorräte  von  Brotgetreide
dient  zweifellos  auch  das  Verfütterungsverbot.

Aber  auch  hier  sind  bereits  drei  Monate  ins  Land  gegangen.
Besonders  aus  Norddeutschland  kam  in  den  letzten  Wochen  die  Nachricht,
  daß  bereits  in  größerer  Menge  Brotgetreide  verfüttert  worden  sei.

Es  ist  zuzugeben,  daß  diese  Verordnung  immerhin  noch  eine
Wirkung  hat,  besonders  angesichts  der  Tatsache,  daß  dieses  Jahr  die
Qualität  des  Brotgetreides  so  gut  ist,  daß  das  letzte  Korn  mahlfähig
  ist.  Wie  weit  das  Verfütterungsverbot  heute  nach  dieser  Richtung
  ausgleichend  wirkt,  läßt  sich  nicht  berechnen,  auch  nicht  einmal
annähernd  schätzen.

Die  bereits  erwähnten  Maßnahmen  der  Reichsregierung  bezüglich
  der  Durchmahlung  des  Mehls,  Streckung  des  Weizenmehls
durch  Roggenmehl  beim  Verbacken,  Streckung  des  Roggenmehls