durch  einen  Zusatz  von  Kartoffel,  Fütterungsverbot  von  Brotgetreide
sind  durchaus  zu  begrüßen,  aber  es  sind  meiner  Ansicht  nach  nicht
genügende  Maßnahmen.

Um  nun  unsern  Brotvorrat  zu  strecken,  gibt  es  nur  noch  ein
Mittel,  das  ist  die  Reservierung  bestimmter  Gerstenvorräte  für  Brot,
um  eventuell  durch  Gerstenmehl')  unsere  Brotvorräte  zu  strecken,
zumal  die  Beimischung  von  Kartoffel  im  Mai  nachlassen  muß.  Über
die  hygienische  Seite  und  ernährungsphysiologische  Seite  bestehen
keine  Bedenken,  das  ist  anerkannt.

Ich  habe  bereits  darauf  verwiesen,  daß  in  den  nordischen  Ländern
  überall  Gerstenbrot  gegessen  wird;  auch  bei  uns  in  Bayern,
z.  B.  in  der  Rhön.  Ich  gebe  zu,  wenn  sich  eine  Reihe  von  Faktoren,
  die  in  Betracht  zu  ziehen  sind,  günstig  gestalten,  ist  es  vielleicht
  nicht  notwendig,  die  Gerste  heranzuziehen,  aber  wer  weiß  das?
Darf  man  sich  dem  Ungewissen  überlassen,  darf  man  ruhig  zusehen,
daß  heute  Gerste  in  Malz  und  Bier  verwandelt  wird,  die  man  vielleicht
  später  zu  Brot  braucht?

Man  hat  die  Brennereien  kontingentiert,  der  Normalbrand  ist
auf  60%  beschränkt  worden,  warum  soll  man  das  gleiche  nicht  bei
Bier  tun?  Ich  stehe  auf  dem  Standpunkt,  daß  ebenso  wie  bei  Branntweinbrennereien
  auch  bei  Bierbrauereien  gesetzliche  Maßnahmen  notwendig
  sind,  die  die  Gersten=  und  Getreidemengen  kontingentieren,
die  zu  Bier  verarbeitet  werden  dürfen.  Eine  Reduktion  der  Biererzeugung
  um  40%  nach  dem  Vorbild  des  Branntweins  wäre  gleichbedeutend
  mit  der  Einsparung  von  rund  12  Millionen  Zentner  Getreide,
  die  wir  eventuell  im  Laufe  des  Sommers  für  andere  Zwecke
dringend  benötigen  können.  Selbstverständlich  wäre  eine  Entschädigung
  der  Brauerel#ndustrie  ins  Auge  zu  fassen,  da  ja  die  Lage  der
Brauereiindustrie  eine  andere  ist,  wie  die  der  Brennereien.  Die  Betriebsinhaber
  müßten  sich  aber  verpflichten,  alsdann  ihr  Personal
weder  zu  vermindern,  noch  in  der  Bezahlung  zu  kürzen.  Das  allein
würde  aber  noch  nicht  genügen.  Es  müßte  Vorsorge  getroffen  werden,
  daß  bestimmte  Gerstenmengen,  die  sich  auch  leicht  errechnen
lassen,  hinreichend,  um  unsere  Brotvorräte  um  ein  bis  zwei  Monate
zu  strecken,  aufgekauft  und  reserviert  werden.  Ich  weiß  ja,  daß  gewisse
  Leute  vor  dieser  Regulierung  der  Volksernährung  durch  den
Staat  zurückschrecken.  Das  sind  Maßnahmen,  sagte  mir  ein  im
öffentlichen  Leben  stehender  Herr,  die  eventuell  bleiben  könnten.

*)  In  Ssterreich=  Ungarn  muß  Brotmehl  aus  Weizen  oder  Noggen  33  %
Gerstenmehl  oder  30%  Reismehl,  Kartoffeln  oder  Mais  beigemischt  werden.