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Bundesratsverordnung  angeordnet.  Am  1.  Dezember  wird  sowohl
eine  Viehzählung  stattfinden,  als  eine  Vorratsermittlung.  Wenn  die
Resultate  der  Viehzählung  vorliegen,  wird  es  notwendig  sein,  hierauf
  sofort  die  Schlußfolgerung  zu  ziehen.  Ich  habe  mich  am  9.  Oktober
  dahin  geäußert:

„Es  ist  auch  notwendig,  genau  zu  wissen,  wie  groß  der  Viehstapel
  ist,  den  wir  durchhalten.  Es  könnte,  —  ich  sage  nicht,  daß
es  der  Fall  ist  —  aber  es  könnte  der  Fall  sein,  daß  der  Viehstapel
zu  groß  wäre.  Das  könnte  zu  ganz  unwirtschaftlichen  Folgen  führen,
daß  nämlich  der  Futtermittelverbrauch  zur  Durchhaltung  dieses  Viehstapels
  im  Verhältnis  zu  unseren  Vorräten  zu  groß  wäre.  Bekanntlich
hat  der  Bundesrat  sehr  kritisierbare  Maßnahmen  erlassen,  die  den
Bauern  die  Abgabe  ihrer  Viehbestände  erschweren.  Das  kann  recht
sein  und  kann  verkehrt  sein.  Ist  es  verkehrt,  dann  hat  es  die
schlimmsten  Folgen.  Darüber  muß  man  sich  Gewißheit  verschaffen.“

Nachdem  der  Bundesrat  diese  beiden  Erhebungen,  Vorratserhebungen
  und  Viehzählung,  auf  den  1.  Dezember  angeordnet  hat,
ist  diese  Forderung  bereits  erfüllt.

Es  frägt  sich  nun,  was  soll  geschehen,  wenn  sich  herausstellt,
daß  unser  Viehstapel  zur  Zeit  zu  groß  ist?  Zweifellos  wäre  alsdann
ein  Durchhalten  der  Viehstapel  gleichbedeutend  mit  einer  zu  frühzeitigen
  Aufzehrung  unserer  Futtervorräte.

Wenn  unser  Viehstapel  zu  groß  ist,  dann  wird  die  nächstliegende
  Maßnahme  sein,  in  erhöhtem  Maße  Schlachtungen  vorzunehmen.
  Diese  Maßnahme  kann  keine  willkürliche  sein.  Es  müssen
Zahlengrenzen  festgesetzt  werden  und  vor  allem  muß  dafür  gesorgt
werden,  daß  die  durch  erhöhte  Schlachtung  freiwerdenden  Fleischmengen
  konserviert  werden  durch  Räuchern,  Einpökeln  2rc.,  durch
Aufbewahrung  in  kühlen  Räumen  für  eine  eventuelle  Zeit  des
Mangels.

Auch  hier  zeigt  sich  wieder,  wie  alle  Maßnahmen  unbedingt
eine  regulierende  Hand  voraussetzen.  Hier  müssen  die  öffentlichen
Körperschaften  eingreifen,  die  müssen  das  in  die  Hand  nehmen  und
es  wäre  nur  zu  wünschen,  daß  man  sich  sehr  frühzeitig  mit  diesem
Problem  befaßt  und  jetzt  schon  alle  Anordnungen  trifft,  damit  der
Jemand  da  ist,  der  dieses  besorgt.  In  erster  Linie  kommen  wohl
die  städtischen  Kommunen  in  Betracht.  Aber  auch  große  Verbände
können  sich  hier  beteiligen.  Das  muß  organisiert  werden,  und  es  ist
dringend  zu  wünschen,  daß  die  nächsten  Wochen  von  den  Behörden
  zur  Vorbereitung  dieser  Organisation  ausgenützt  werden.