—  32  —

trägen  wie  bei  solchen  privater  Natur.  Was  liegt  näher,
als  daß  man  sich  bei  Staatsaufträgen  eines
Abgeordneten  versichert,  der  seinen  Einfluß
  geltend  machen  kann  gegenüber  den
maßgebenden  Kreisen.“

Heute  ist  das  „demokratische  und  parlamentarische  System'“,
in  dessen  Zug  eine  solche  Entwicklung  zur  politischen
Korruption  nach  dem  Geständnis  des  damals  zur  Verteidigung
  des  Herrn  Erzberger  aufgestandenen  Zentrumsblattes
liegt,  verwirklicht,  und  der  also  verteidigte  Herr  Erzberger  ist
Reichsfinanzminister  und  Stellvertreter  des  Ministerpäsidenten.
Herr  Erzberger  wird  heute  die  von  seinem  damaligen  Verteidiger
  bekundete  Auffassung  laut  ablehnen.  Ich  lasse  deshalb  an
Stelle  anfechtbarer  Auffassungen  eine  kleine,  aber  unanfechtbare
und  bezeichnende  Tatsache  sprechen:

Wenn  ein  Politiker  es  zuwege  bringt,  als
Schiedsrichter  in  Prozessen  zwischen  dem
Reichsfiskus  und  einer  privaten  Gesellschaft
zu  entscheiden,  die  letzte  Entscheidung  zugunsten
  der  Gesellschaft  am  24.  Mai  zu  unterschreiben
  und  sich  am  darauffolgenden  14.  Juni,  also
drei  Wochen  später,  in  den  mit  stattlichen  Tantiemen
  dotierten  Aufsichtsrat  dieser  selben
Gesellschaft  wählen  zulassen,  soist  vom  Standpunkte
  der  geschäftlichen  und  politischen  Wohlanständigkeit
  dieser  Mann  für  mich  erledigt.
Ich  würde  einen  solchen  Mann  nicht  einen  Tag  als  Prokuristen
in  meinem  Geschäft  behalten.  Ich  würde  ihm  jedenfalls  niemals
auch  nur  den  kleinsten  Vertrauensauftrag  in  die  Hond  geben.

Herr  Erzberger  hat  wirksam  geholfen,  das  deutsche  Volk  in
das  Elend  des  Schmachfriedens  zu  führen.  Das
deutsche  Volk  und  seine  Vertretung  hat  das  bisher  hingenommen.
Jetzt  steht  das  deutsche  Volk  und  seine  Vertretung  vor  der  Frage,
ob  es  einen  Mann  von  der  ZQualifikation  des  Herrn  Erzberger
mit  den  ausgedehnten  Vollmachten,  die  dem  Reichsfinanzminister
aus  den  kommenden  Steuergesetzen  erwachsen,  über  sein  Vermögen
  schalten  und  walten  lassen  will.

Ich  frage  erneut:  Soll  das  Deutsche  Reich  und
das  deutsche  Volk  an  dem  Krebsschaden  Erzberger
  zugrunde  gehen?