„Der  Große  Schlag  des  Herrn  Helfferich.“

(Erzberger  in  der  „Deutschen  Allgemeinen  Zeitung“
vom  23.  Juli.)

Von  besonderer  Seite  wird  uns  geschrieben:

Herr  Helfferich  sieht  am  Vorabend  der  großen  Vermögensabgabe
  des  Reichsnotopfers  den  geeigneten  Augenblick,  nach
mehreren  kleinen  Vorfeldgefechten  den  Reichsfinanzminister
Erzberger  mit  schwersten  Geschützen  anzugreifen.
Herr  Dr.  Helfferich  läßt  keinen  Zweifel  darüber,  worauf  es  ihm
bei  seinem  Sommerfeldzug  ankommt:  durch  Aufwand  schwerster
  Mittel  die  Persönlichkeit  des  Reichsfinanzministers,  der  die
Vermögensabgabe  durchführt,  zu  diskreditieren.  Herr  Helfferich
weiß  als  kluger  Mann,  wie  er  sein  Publikum  fassen  muß.  Er
arbeitet  mit  der  Psychologie  des  Portemonnaies,
indem  er  in  geschickter  Stilisierung  sagt:

„Das  Gesetz  über  die  Vermögensabgabe  und  dessen  Durchführung
  läßt  dem  Reichsfinanzminister  eine  Macht  über  die
privaten  Vermögensverhältnisse  eines  jeden  einzelnen  in  der
Hand,  wie  sie  niemals  einer  Regierungsgewalt  zustand."

Damit  hat  sich  Herr  Helfferich  die  Plattform  für  die  in  diesem
  Zusammenhang  so  zugkräftige  Vertrauensfrage  geschaffen,
die  selbstverständlich  negativ  zu  beantworten  er  sich  in  folgendem
  bemüht,  wobei  er  mit  der  nicht  allzu  glücklichen  Zustimmung
weiter  Interessentenkreise  zu  dieser  Problemstellung  von  vornherein
  rechnen  zu  können  glaubt.  Denn  die  Vertrauensfrage,  so
bedeutungsvoll  sie  an  sich  ist,  ist  hier  ein  sehr  billiges  Mittel,  um
Proselyten  zu  machen.  Mog  Herr  Helfferich  die  Vertrauensfrage
  aufwerfen,  dem  Minister  Erzberger  geht  es  bei
seinen  Steuerplänen  um  Gerechtigkeit.

Von  vornherein  muß  aber  einer  solchen  Stilisierung,  wie
sie  Herr  Helfferich  zu  Anfang  seines  Artikels  bringt,  in  schärfster
  Weise  entgegengetreten  werden.  Die  Sachlage  so  hinzustellen,
  als  ob  der  Reichsfinanzminister  durch  das  Gesetz  über  die
Vermögensabgabe  eine  große  Macht  über  das  Privatvermögen
jedes  einzelnen  erwerbe,  so  daß  man  daraus  folgern  könne,  daß
er  das  Recht  habe,  nach  freiem  Ermessen  in  das  Privatvermögen

Fort  mit  Erzberger!  3