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längst  widerlegte  Geschichten“,  abtun  zu  können.  Demgegen—
über  einige  bestimmte  Fragen:

1.  Hat  etwa  nicht  der  Chef  der  Reichskanzlei  in  offener  Reichstagssitzung
  nach  den  Gerichtsakten  den  vereidigten  Erzberger
  dem  unvereidigten  Erzberger  gegenüberge—
stellt  und  damit  den  letzteren  der  bewußten  Unwahrheit
geziehen?

2.  Hat  etwa  nicht  im  Pöplau-Prozeß  das  Gericht  die
Verecidigung  des  Herrn  Erzberger  auf  seine
Aussagen  abgelehnt?

3.  Hat  etwa  nicht  der  Reichskanzler  Graf  Hertling  jedem,
der  es  hören  wollte,  erxzählt,  daß  er  sich  von  Herrn  Erzberger  angelogen
  fühle  und  ihn  deshalb  nicht  mehr  empfangen  werde,
und  hat  etwa  der  daraufhin  zwischen  Herrn  Erzberger  und  dem
Grafen  Hertling  geführte  Briefwechsel,  der  für  den  ersteren  niederschmetternd
  kläglich  war,  daran  das  geringste  geändert?

4.  Habe  etwa  nicht  ich  selbst  Herrn  Erzberger  letzthin  viermal
  in  einer  Woche  in  allen  Formen  Unwahrheit
vorgeworfen  und  nachgewiesen,  und  hat  etwa  nicht
Herr  Erzberger  die  ihm  angebotene  Gelegenheit  zur  eidlichen  Feststellung
  ausgeschlagen?

5.  Hat  nicht  etwa  im  Flottenvereinsprozeß  Herr
Erzberger  sich  bereit  erklärt,  zu  beschwören,  daß  er  nach
bestem  Wissen  annehme,  durch  eine  Aussage  über  den  Dieb  sich
selbst  einer  strafrechtlichen  Verfolgung  auszusetzen?


Glaubt  Herr  Erzberger  wirklich,  daß  er  alle  diese  Tatsachen
mit  einer  leichten  Handbewegung  und  mit  billigen  Invektiven
aus  der  Welt  schaffen  kann?  Das  gelingt  ihm  höchstens  bei  dem—
jenigen  Teil  seines  Publikums,  dem  er  wirksam  die  Kenntnis
des  Inhalts  der  gegen  ihn  gerichteten  Feststellungen  vorzuenthal—
ten  vermag.

Gegen  meine  Feststellung,  daß  die  Stellungnahme  des  Herrn
Erzberger  zu  wichtigen  kriegspolitischen  und  kriegswirt—
schaftlichen  Fragen  eine  verschiedene  gewesen  sei  während  seiner
Zugehörigkeit  zum  Thyssen-Konzern  und  nach  seinem
Ausscheiden  aus  diesem  Konzern,  glaubt  Herr  Erzberger  einwenden
  zu  können,  daß  er  erst  am  1.  Oktober  1917  aus  seiner
Aufsichtsratsstellung  bei  Thyssen  ausgeschieden  sei,  daß  sein  Austritt
  also  nicht  die  Ursache,  sondern  die  Folge  der  Juliresolution