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gewesen  sei.  Ich  hatte  speziell  von  der  Juliresolution  in  diesem
Zusammenhange  nicht  gesprochen,  obwohl  es  auffallend  genug
ist,  daß  im  September  1914  der  als  Thyssenscher  Aufsichtsrat  fun—
gierende  Abgeordnete  Erzberger  in  seinem  Annexionismus  so
weit  gegangen  ist,  daß  er  sogar  den  Besitz  der  britischen,  der
normannischen  Küste  vorgelagerten  Inseln  für
Deutschland  verlangte,  eine  Forderung,  die  meines  Wissens  von
allen  Annexionisten  nur  Herr  Erzberger  gestellt  hat,  und  diese
natürlich  ganz  außer  Zusammenhang  mit  den
an  der  normannischen  Küste  gelegenen  Erzfeldern
  des  Thyssen-Konzerns.  Im  übrigen  sei  registriert,
  daß  der  angeblich  erst  am  1.  Oktober  1917  vollzogene
  Austritt  Erzbergers  aus  seiner  Afsichtsratsstellung  bei
Thyssen  schon  im  August  1917  von  rheinischen  Blättern  gemeldet
  wurde.  Die  von  mir  wahrgenommenen  Verschiedenheiten
  in  der  Stellungnahme  des  Abgeordneten  Erzberger  vor  und
nach  seinem  Ausscheiden  aus  dem  Thyssen-Konzern  beschränken
sich,  wie  ich  feststelleen  möchte,  keineswegs  auf  die  Wandlung  des
Herrn  Erzberger  vom  blutigen  Annexionisten  zum  schärfsten  Bekämpfer
  des  Annexionismus,  sie  beziehen  sich  vielmehr  auch  auf
andere  Fragen,  in  denen  das  unmittelbare  geschäftliche
  Interesse  deutlich  in  Erscheinung  trat.

Herr  Erzberger  wendet  sich  weiter  gegen  meine  Feststellung,
  daß  er  es  zuwege  gebracht  hat,  in  Prozessen  zwischen  einer
Privatfirma  und  dem  Reichsfiskus  als  Schiedsrichter  zugunsten
  der  Privatfirma  zu  entscheiden  und  sich  drei  Wochen  nach
der  letzten  Entscheidung  in  den  mit  stattlichen  Tantiemen  dotierten
  Aufsichtsrat  dieser  selben  Gesellschaft  wählen  zu  lassen.  Gegenüber
  seinem  Verdunkelungsversuch  lasse  ich  den  Bericht  sprechen,
  den  die  in  Frage  kommende  Behörde  seinerzeit  an  mich  als
Staatssekretär  des  Innern  erstattet  hat:

„.  .  .  Sowohl  in  demjenigen  dieser  Prozesse,  der  die
größte  Urteilssumme  zugunsten  der  Firma
.  .  .  im  Gefolge  hatte,  wie  auch  in  demjenigen,  in  dem  der
zeitlich  jüngste  Spruch  gefällt  wurde,  war  der
Reichstagsabgeordnete  Erzberger  Schiedsrichter,
  ernannt  von  der  Firma  .  .  Dieser  jüngste  Schiedsspruch
  ist  vom  Abgeordneten  Erzberger  am  24.  Mai  d.  Is.
unterzeichnet  worden.  Am  14.  Juni  d.  J.,  also  nur  zirka
3  Wochen  später,  hat  die  Generalversammlung  der