Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

machen  werde;  sollte  er  sich  darin  irren,  so  werde  er
„den  Kongreß  um  die  Ermächtigung  ersuchen,  die  Mittel
anwenden  zu  können,  die  notwendig  sind,  um  unsere
Seeleute  und  Bürger  bei  der  Verfolgung  ihrer  friedlichen
und  legitimen  Unternehmungen  auf  dem  offenen  Meer
zu  schützen“.

Am  26.  Februar  richtete  Wilson  an  den  Kongreß  eine
Botschaft,  die  sich  auf  den  Boden  der  ,‚bewaffneten
Neutralität“  stellte  und  die  Bestätigung  seiner  Vollmachten
  zur  Bewaffnung  der  amerikanischen  Handelsschiffe
  und  zur  Inanspruchnahme  der  erforderlichen
Kredite  nachsuchte.  In  einer  weiteren  Botschaft  vom
3.  April  1917  erklärte  er  die  „bewaffnete  Neutralität‘
für  „mehr  als  unnütz“.  Es  entspreche  der  gewöhnlichen
Klugheit,  die  deutschen  U-Boote  zu  zerstören,  ehe  sie  die
Absicht  eines  Angriffs  erkennen  ließen;  zudem  leugne
die  deutsche  Regierung  das  Recht  der  Neutralen,  in  der
Sperrzone  überhaupt  Waffen  anzuwenden,  um  die  Rechte
zu  verteidigen,  die  kein  moderner  Jurist  jemals  bestritten
habe.  Er  schlug  vor,  der  Kongreß  möge  beschließen,
„den  Kriegszustand  anzunehmen‘,  der  Amerika  von
Deutschland  auferlegt  sei,  und  sofort  alle  Maßnahmen  zu
ergreifen,  nicht  nur  um  das  Land  in  vollen  Verteidigungszustand
  zu  setzen,  sondern  auch  um  Deutschland  die
Bedingungen  zur  Beendigung  des  Krieges  aufzuerlegen.

Die  Erklärung  des  Kriegszustandes  mit  Deutschland
wurde  am  4.  April  vom  Senat  mit  82  gegen  6,  am  5.  April

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