Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

Die  Hilfsbedürftigkeit  der  Donaumonarchie  blieb  nicht
auf  das  militärische  Gebiet  beschränkt.  Von  Anfang  an
und  dauernd  sah  sich  Österreich-Ungarn  auf  die  finanzielle
Unterstützung  Deutschlands  angewiesen.  Zwar  brachten
die  österreichischen  und  ungarischen  Kriegsanleihen  recht
gute  Ergebnisse;  aber  für  die  Zahlungen  an  Deutschland
und  das  neutrale  Ausland  bedurfte  Österreich-Ungarn
fortgesetzt  erheblicher  ‚„Valutakredite“.  Ebenso  nahm
auf  dem  Gebiet  der  Volksernährung  die  österreichische
Reichshälfte  wiederholt  unsere  Unterstützung  in  Anspruch,
so  knapp  es  auch  mit  uns  selbst  bestellt  war.

Wir  haben  getan,  was  wir  konnten,  um  unserem  Bundesgenossen
  in  seinen  Bedrängnissen  zu  helfen.  Aber  wir
vermochten  bei  der  bundesfreundlichstern  Gesinnung  und
beim  besten  Willen  nicht  alle  seine  Wünsche  zu  erfüllen,
und  wir  mußten  im  eigenen  Interesse  an  unsere  Hilfe
Bedingungen  knüpfen,  die  nicht  immer  als  angenehm
empfunden  wurden.  So  mußten  wir  die  Gewährung  der
Valutakredite  davon  abhängig  machen,  daß  Österreich-Ungarn
  für  seinen  Zahlungsverkehr  mit  dem  Auslande
eine  ähnlich  strenge  „Devisenordnung“  erließ,  wie  wir  sie
erlassen  hatten;  ferner  davon,  daß  Österreich-Ungarn  sich
bei  seinen  Einkäufen  im  Ausland  dieselben  Beschränkungen
auferlegte  wie  wir;  denn  andernfalls  wäre  der  von  uns
erstrebte  Zweck,  den  Rückgang  des  Kurses  der  Reichsmark
  auf  den  neutralen  Plätzen  aufzuhalten,  durch  die
österreichisch-ungarischen  Verfügungen  über  die  von  uns

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