Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

der  präsumptiven  polnischen  Regierung  und  den  beiden
Mittelmächten  alle  grundsätzlichen  Fragen  politischer,  militärıscher
  und  wirtschaftlicher  Art  geregelt  sein  müßten,
war  erfolglos.

Die  Prokiamation  der  beiden  Kaiser  war  zunächst  nur
ein  Programm  und  sollte  nur  ein  Programm  sein;  sie  schuf
den  polnischen  Staat  noch  nicht,  sondern  stellte  seine
Errichtung  als  Ziel  auf.  Die  Durchführung  sollte  zwischen
den  beiden  Mittelmächten  und  einflußreichen  polnischen
Kreisen  erst  noch  vereinbart  werden.

Die  Wiener  Regierung  suchte  sich  sofort  bei  den  Polen
noch  einen  besonderen  Stein  ım  Brett  zu  sıchern,  indem  sie
gleichzeitig  mit  dem  Zwei-Kaiser-  Manifest  über  die  Errichtung
  des  polnischen  Staates,  aber  ohne  vorherige  Verständigung
  der  deutschen  Regierung,  ein  Kaiserliches
Manifest  über  die  Gewährung  einer  erweiterten  Autonomie
an  Galizien  veröffentlichte.

Auf  der  anderen  Seite  griff  der  Generalgouverneur
von  Beseler  den  weiteren  Verhandlungen  vor;  er  erließ,
ohne  vorherige  Verständigung  mit  dem  österreichisch-ungarischen
  Generalgouverneur  in  Lublin  und  mit  den  Berliner
Stellen,  am  13.  November  1916 eine  Verordnung  über  die  Bildung
  eines  Staatsrates  und  eines  Vereinigten  Landtages  im
Königreich  Polen.  Mit  diesem  nicht  mehr  rückgängig  zu
machenden  Schritte,  den  der  General  von  Beseler  mit  der
Notwendigkeit  erklärte,  den  Boden  für  die  Werbung  der  polnischen
  Freiwilligen-Armee  vorzubereiten,  war  der  polnische

54.