Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

das  Zollwesen,  sondern  auch  das  Niederlassungsrecht,  das
Handelsrecht  (einschließlich  des  Rechtes  der  Handelsgesellschaften)
  und  das  Verkehrswesen  (Eisenbahnen  und
Binnenwasserstraßen)  umfassen  sollte.  Speziell  auf  dem
Gebiet  des  Zollwesens  erstrebte  ich  ein  einheitliches  Zolltarifgesetz
  mit  einem  einheitlichen  Zolltarifschema  und
mit  im  großen  ganzen  einheitlichen  Zollsätzen  nach  außen
und  wenigen  Ausgleichszöllen  im  Innern.  Den  starken
Widerstand  der  österreichischen  und  der  mit  künstlichen
Mitteln  großgezogenen  ungarischen  Industrie  hoffte  ich
durch  Maßnahmen  auf  dem  Gebiete  der  Syndizierung
und  Kartellierung  überwinden  zu  können.  Es  ist  mir
schließlich  auch  gelungen,  den  Grafen  Tisza,  der  vorher
dem  Gedanken  der  wirtschaftlichen  Annäherung  durchaus
  ablehnend  gegenübergestanden  hatte,  für  Verhandlungen
  auf  dieser  Grundlage  zu  gewinnen.

Die  Verhandlungen,  bei  denen  die  österreichischen  und
ungarischen  Kommissare  mit  großer  Hartnäckigkeit  immer
wieder  auf  das  für  uns  schlechterdings  unannehmbare
Präferenzsystem  zurückkamen,  zogen  sich  lange  über  mein
Ausscheiden  aus  meinen  Ämtern  hin  und  waren  noch  nicht
abgeschlossen,  als  im  Herbst  1918  die  Katastrophe  eintrat.

Die  österreichisch-ungarischen  Friedensbestrebungen


In  diesem  Nebeneinander  von  Interessengemeinschaften
und  Interessengegensätzen  trat  eines  immer  klarer  zutage:

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