Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

  

Reichskanzler  und  die  Verbündeten  Regierungen  erkennten
an,  „daß  die  großen  Ereignisse,  die  der  Krieg  gebracht
hat,  uns  vor  die  Notwendigkeit  stellen  werden,  zu  prüfen,
inwieweit  unsere  innere  Politik  einer  Neuorientierung
bedarf.  Aber‘'  —  fügte  er  hinzu  —  „es  ist  auch  wiederholt
darauf  hingewiesen  worden,  daß  der  Herr  Reichskanzler
und  die  Verbündeten  Regierungen  der  Meinung  sind,  daß
eine  solche  Prüfung  nicht  wohl  angängig  ist  während  des
Krieges,  mit  Rücksicht  darauf,  daß  alle  Gegensätze,  die
die  einzelnen  Teile  und  Parteien  unseres  Volkes  bewegen
und  getrennt  haben,  soweit  als  möglich  nicht  diskutiert
werden  sollten,  solange  unsere  Heere  an  den  Grenzen
kämpfen;  und  an  diesem  Grundsatz  müssen  die  Verbündeten
  Regierungen  festhalten.“

Eine  „Neuorientierung“  wurde  also  in  Aussicht  gestellt,
aber  erst  für  die  Zeit  nach  dem  Kriege;  solange  der  Krieg
dauerte,  sollte  der  „Burgfriede‘“  allem  andern  vorgehen.

Schon  im  Sommer  1915  verließ  der  Reichstag  seinerseits
diesen  Standpunkt,  indem  er  einem  Initiativantrag  auf
Änderung  des  Vereinsgesetzes  seine  Zustimmung  gab.  Die
Reichsleitung  hatte  sich  gegen  die  bisherige  Gepflogenheit
an  den  Verhandlungen  über  diesen  Initiativantrag  beteiligt.
Den  Beschlüssen  des  Reichstages  stimmten  zwar  die
Verbündeten  Regierungen  nicht  zu;  aber  sie  brachten  im
Frühjahr  1916  ihrerseits  eine  Novelle  zum  Vereinsgesetz
an  den  Reichstag,  durch  die  vorgesehen  wurde,  daß  die
Gewerkschaften  und  die  entsprechenden  Vereine  der

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