Änderung  des  Vereinsgesetzcs

Arbeitgeber  nicht  den  für  politische  Vereine  geltenden
Beschränkungen  unterliegen  sollten.  Die  Bedeutung  der
Novelle  war  in  erster  Linie  eine  ,‚deklaratorische‘‘;  denn
es  handelte  sich  darum,  der  ursprünglichen  Absicht  des
Gesetzgebers  gegenüber  einer  zu  engen  Auslegung  des
Vereinsgesetzes  durch  die  Gerichte  und  Verwaltungsbehörden
  Geltung  zu  verschaffen.

Dieser  Gesetzentwurf  war  in  parlamentarischer  Behandlung,
  als  ich  am  1.  Juni  1916  das  Reichsamt  des  Innern
übernahm.  Ebenso  war  damals  schon  die  Zustimmung
der  Verbündeten  Regierungen  zu  einem  schon  vor  Jahren
vom  Reichstag  angenommenen  lnitiativantrag  behufs
Aufhebung  des  Jesuitengesetzes  in  die  Wege  geleitet.

Der  Reichstag  drängte  weiter.  Ich  kam  schon  am
5.  Juni  bei  der  zweiten  Lesung  der  Novelle  zum  Vereinsgesetz
  in  die  Lage,  zu  diesem  Drängen  Stellung  zu  nehmen.
Ich  führte  damals.  aus:

Die  Verbündeten  Regierungen  hätten  zwar  geglaubt,
berechtigten  Wünschen  durch  eine  Deklaration  des
bestehenden  Gesetzes  Rechnung  tragen  zu  können,  aber
sie  glaubten  nicht,  auf  umstrittenem  Boden  Änderungen
bestehender  Gesetze  vornehmen  zu  sollen,  solange  der
Krieg  noch  dauere.  Bis  dahin  gehörten  alle  unsere  Kräfte
der  Verteidigung  des  Vaterlandes  und  der  Sicherstellung
eines  Friedens,  der  uns  gestatte,  unbehelligt  von  außen
unser  Haus  neu  zu  bestellen  und  die  Arbeit  an  der
Hebung  des  gesamten  Lebensstandes  unseres  Volkes  wieder

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