Milderung  des  Belagerungszustandes

Zensur  Ihres  Amtes  walten  sollte,  und  bei  allen  Verbesserungen
  der  Organisation  blieb  die  Durchführung
abhängig  von  dem  oft  mangelhaften  Urteil  und  dem
mitunter  gleichfalls  mangelhaften  guten  Willen  der
zahlreichen  ausführenden  Organe.

Als  ım  Herbst  1916  im  Reichstag  Initiativanträge  auf
Milderung  des  Belagerungszustandes  gestellt  wurden,  habe
ich  erklärt,  daß  die  Tendenz  der  Anträge  in  der  Richtung
der  Absichten  der  Verbündeten  Regierungen  liege.  Zu
den  Ausschußberatungen  über  die  Anträge  habe  ich
Kommissare  entsandt,  und  schließlich  habe  ich  die  Annahme
  des  vom  Reichstag  beschlossenen  Gesetzes  über
die  Schutzhaft  gegen  starke  Bedenken  und  Widerstände
der  militärischen  Stellen  bei  der  preußischen  Regierung
und  im  Bundesrat  durchgesetzt.  Aber  auch  nach  dem
Erlaß  dieses  Gesetzes  bedurfte  es  großer  und  fortgesetzter
Anstrengungen,  um  die  in  dem  Gesetz  gewährleistete  mildere
  Handhabung  und  die  neuen  Rechtsgarantien  auch
tatsächlich  zu  verwirklichen.  Besonders  schwierig  lagen
in  dieser  Beziehung  die  Verhältnisse  in  Elsaß-Lothringen,
das  zum  größten  Teil  Operationsgebiet  war;  hier  bestanden
die  für  die  Operationen  verantwortlichen  militärischen
Stellen  auf  unbedingter  Bewegungsfreiheit  für  die  von
ihnen  im  militärischen  Interesse  für  notwendig  gehaltenen
Maßnahmen.

Meine  Bemühungen,  auf  dem  Gebiet  des  Belagerungszustandes
  eine  Besserung  herbeizuführen,  wurden  mir

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