Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

namentlich  von  den  sozialpolıitischen  Problemen.  In anderen
Fragen  waren  gesetzgeberische  Eingriffe  und  Verfassungsänderungen
  notwendig;  so  namentlich  in  der  längst  fälligen
  Reform  des  preußischen  Wahlrechts.  In  manchen
und  nicht  den  unwichtigsten  Dingen  konnten  entscheidende
  Besserungen  auf  Grund  der  geltenden  Gesetze  und
Verfassungsbestimmungen  im  Wege  der  Handhabung  herbeigeführt
  werden;  so  vor  allem  in  dem  Verhältnis  von
Regierung  und  Volksvertretung.

Aber  unter  den  unmittelbar  drückenden  Sorgen  und
Aufgaben  des  Krieges  traten  die  nach  diesen  Richtungen
gehenden  Wünsche  zunächst  zurück,  nicht  nur  bei  der
Reichsleitung,  sondern  auch  bei  den  Parteien.  Vielleicht
sogar  bei  den  Parteien  noch  mehr  als  bei  der  Reichsleitung.
  Wenigstens  hat  der  Kanzler  schon  frühzeitig
Vorarbeiten  für  eine  gründliche  Reform  des  preußischen
Wahlrechts  veranlaßt;  ebenso  hat  er  zum  Zweck  einer
engeren  Fühlung  zwischen  Reichsleitung  und  Reichstag
die  Berufung  geeigneter  Abgeordneter  in  die  Regierung
schon  zu  einer  Zeit  in  Erwägung  gezogen,  als  aus  der
Mitte  des  Reichstags  noch  keine  Wünsche  nach  dieser
Richtung  hin  laut  geworden  waren.

Erst  mit  der  russischen  Revolution  im  März  1917  traten
die  innerpolitischen  Fragen  auch  für  Deutschland  neben
den  bisher  alles  beherrschenden  Kriegsfragen  in  den
Vordergrund.

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