Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

Regelung  des  Arbeitsrechtes,  in  der  Regelung  des  preußischen
  Wahlrechts,  bei  der  Ordnung  des  Landtags  ım
ganzen  —  wenn  wir  nicht  das  tun,  dann  gehen  wir  inneren
Erschütterungen  entgegen,  deren  Tragweite  kein  Mensch
übersehen  kann.  Ich  werde  diese  Schuld  nicht  auf  mich
laden.“

Zwei  Wochen  später,  am  29.  März  1917,  hatte  der
Reichstag  seine  erste  große  innerpolitische  Aussprache
seit  dem  Beginn  des  Krieges.  Die  Debatte  stand  sichtlich
unter  dem  Eindruck  der  Vorgänge  in  Rußland.  Nicht
nur  die  Sozialdemokraten  forderten  eine  sofortige  Inangriffnahme
  innerer  Reformen  —  ihr  Sprecher  verlangte
vor  allem  die  Einführung  des  allgemeinen,  gleichen  und
geheimen  Wahlrechts  in  den  Bundesstaaten  und  eine
Neueinteilung  der  Wahlkreise  im  Reich  —,  sondern  auch
die  Freisinnigen  und  Nationalliberalen  bekannten  ihre
Abkehr  von  der  Ansicht,  daß  die  „Neuorientierung“  erst
nach  dem  Abschluß  des  Krieges  verwirklicht  werden
könne.  Besonders  fiel  auf,  daß  der  nationalliberale  Abgeordnete
  Dr.  Stresemann  das  preußische  Wahlrecht  als
eine  deutsche  Frage  bezeichnete  und  daß  er  sich,  wenn
auch  nicht  ausgesprochen  für  das  parlamentarische  System,
so  doch  sehr  entschieden  für  die  Herstellung  eines  engeren
Zusammenhanges  zwischen  Parlament  und  Regierung
aussprach.

Der  Kanzler  lehnte  es  in  jener  Reichstagssitzung  ab,
die  innerpolitischen  Reformen,  und  insbesondere  die

94