Reform  des  preußischen  Wahlrechts

Reform  des  preußischen  Wahlrechts,  sofort  aufzunehmen.
Er  bezeichnete  es  als  ‚ein  eigenes  Ding“,  ein  staatliches
Fundament  wie  das  Wahlrecht  in  einer  Zeit  zu  ändern,
wo  Millionen  Männer,  deren  Wahlrecht  geändert  werden
soll,  in  den  Schützengräben  lägen.  Ein  Wahlkampf  um
die  Wahlreform  sei  unter  diesen  Verhältnissen  praktisch
unmöglich.  Die  Oktroylerung  eines  neuen  Wahlrechts
wies  er  mit  Entschiedenheit  zurück.

Der  Reichstag  beschloß  am  Ende  der  Diskussion  mit
228  gegen  33  Stimmen  die  Bildung  eines  aus  28  Mitgliedern
bestehenden  Verfassungsausschusses  zur  ‚Prüfung  verfassungsrechtlicher
  Fragen,  insbesondere  der  Zusammensetzung
  der  Volksvertretung  und  ihres  Verhältnisses  zur
Regierung“.  Dem  Verfassungsausschuß  wurden  alle  die
Verfassung  berührenden  Anträge  überwiesen,  darunter  ein
Antrag  der  Fortschrittlichen  Volkspartei,  den  Reichskanzler
  zu  ersuchen,  unverzüglich  dahin  zu  wirken,  daß
in  allen  deutschen  Bundesstaaten  eine  konstitutionelle
Verfassung  geschaffen  werde  mit  einer  Volksvertretung,
die  auf  allgemeinem,  direktem,  gleichem  und  geheimem
Wahlrecht  beruht.

Damit  war  die  Frage  des  preußischen  Wahlrechts  beim
Deutschen  Reichstag  anhängig  gemacht.

Inzwischen  hatte  unsere  innere  Lage  eine  neue  Erschwerung
  erfahren:  Die  Aufnahme  der  Getreidebestände
hatte  die  Notwendigkeit  ergeben,  die  Brotration  von  Mitte
April  an  nicht  unerheblich  herabzusetzen.  Bei  den

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