Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

    

Notwendigkeit  überzeugen  und  erfaßte  den  Gedanken  der
Ankündigung  so  lebhaft,  daß  er  den  Kanzler  beauftragte,
die  Vorbereitungen  so  zu  beschleunigen,  daß  die  Botschaft
  bereits  am  Ostersonntag,  den  8.  April,  veröffentlicht
  werden  könne.

Das  preußische  Staatsministerium  beriet  die  Angelegenheit
  am  Gründonnerstag  und  Karfreitag.  Der  Widerstand
gegen  die  sofortige  Ankündigung  des  gleichen  Wahlrechts
war  stark;  aber  darüber  herrschte  Übereinstimmung,  daß
neben  dem  gleichen  Wahlrecht  nur  ein  sehr  demokratisches
Pluralwahlrecht  mit  Zusatzstimmen,  die  für  jedermann
erreichbar  seien,  in  Frage  kommen  könne.

Am  Sonnabend,  den  7.  April,  unterzeichnete  der  Kaiser
die  sogenannte  ‚,Osterbotschaft“  an  den  Reichskanzler
und  Präsidenten  des  Staatsministeriums.  Sie  bekundete
den  Entschluß  des  Kaisers  und  Königs,  „den  Ausbau
unseres  inneren  politischen,  wirtschaftlichen  und  sozialen
Lebens,  sowie  es  die  Kriegslage  gestattet,  ins  Werk  zu
setzen‘‘,  und  sprach  den  Wunsch  aus,  daß  in  Erwartung
des  Friedens  und  der  Heimkehr  unserer  Krieger  die  Vorbereitungen
  unverweilt  abgeschlossen  würden.  Der  Passus
über  den  preußischen  Landtag  lautete:

„Mir  liegt  die  Umbildung  des  Preußischen  Landtags
und  die  Befreiung  unseres  gesamten  innerpolitischen
Lebens  von  dieser  Frage  besonders  am  Herzen.  Für
die  Änderung  des  Wahlrechts  zum  Abgeordnetenhause
sind  auf  meine  Weisung  schon  zu  Beginn  des  Krieges

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