Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

Herabsetzung  der  Brotration,  beschlossene  Streik  nicht
ganz  verhindern;  aber  schon  nach  zwei  Tagen  kehrten
die  feiernden  Rüstungsarbeiter  fast  vollzählig  zur  Arbeit
zurück,  ohne  daß  ein  gewaltsames  Einschreiten  nötig
geworden  wäre.

Bald  jedoch  spitzte  sich  die  innerpolitische  Lage  von
neuem  zu.

Am  2.  Mai  konstituierte  sich  der  Verfassungsausschuß.
Die  Vertreter  des  Zentrums,  der  Nationalliberalen  und
der  Fortschrittlichen  Volkspartei,  mit  denen  ich  am
folgenden  Tage  eingehende  Besprechungen  hatte,  gaben
mir  beruhigende  Zusicherungen.  Man  werde  der  Osterbotschaft
  Rechnung  tragen  durch  Zurückstellung  der  das
preußische  Wahlrecht  berührenden  Fragen  und  zunächst
nur  einige  Fragen  von  geringerer  Bedeutung  vornehmen.

Als  ich  jedoch  am  Tage  darauf  zu  der  Sitzung  des  Äusschusses
  kam,  fand  ich  einen  langen  gemeinschaftlichen
Antrag  des  Zentrums,  der  Nationalliberalen  und  der  Freisinnigen
  Volkspartei  vor,  der  eine  Anzahl  von  Punkten
von  grundsätzlicher  Bedeutung  enthielt,  so  den  Ausbau
der  Verantwortlichkeit  des  Reichskanzlers  und  seiner
Staatssekretäre  gegenüber  Bundesrat  und  Reichstag,  die
Errichtung  eines  Staatsgerichtshofs  und  vor  allem  die
Gegenzeichnung  des  Kriegsministers  für  Offiziersernennungen,
  wodurch  eine  parlamentarische  Verantwortlichkeit
für  diese  Ernennungen  begründet  werden  sollte.  Ich  war
durch  diesen  Überfall  der  drei  Parteien,  mit  deren

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