Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

Die  unterdessen  geführten  Besprechungen  mit  den
Fraktionsführern  über  die  Herstellung  einer  besseren
Fühlung  zwischen  Reichsleitung  und  Parlament  ergaben,
daß  die  Besetzung  wichtiger  Reichsämter  mit  Vertrauensleuten
  der  Parteien  sich  nicht  ohne  weiteres  in  einer  die
verschiedenen  Wünsche  befriedigenden  und  dabei  der
Sache  gerecht  werdenden  Weise  durchführen  ließ.  Ich
hatte  mein  Amt  dem  Kanzler  zur  Verfügung  gestellt,  um
in  keiner  Weise  ein  Hindernis  für  die  Überwindung  der
inneren  Schwierigkeiten  zu  sein;  das  gleiche  hatten  einige
meiner  Kollegen  getan.  Aber  im  allgemeinen  zeigten
die  Parteiführer  weder  für  sich  selbst  noch  für  ihre
Kollegen  ein  allzu  heißes  Begehren  nach  verantwortungsund
  dornenvollen  Ämtern.  Aus  den  Besprechungen
ergab  sich  das  Projekt  der  Errichtung  eines  ,‚Reichsrates“,
  dem  außer  dem  Reichskanzler  und  den  Staatssekretären
  Vertrauensmänner  der  größeren  Parteien
und  eine  gleiche  Anzahl  von  Bundesratsmitgliedern  angehören
  sollten;  der  „Reichsrat‘'  sollte  über  die  wichtigeren
  Vorgänge  der  Politik  auf  dem  Laufenden  gehalten
  und  vor  wichtigeren  Entscheidungen  in  der  äußeren
und  inneren  Politik  gehört  werden.  Der  ,‚Reichsrat‘'
wäre  also  ein  Organ  dauernder  Fühlungnahme  zwischen
  Reichsleitung,  Bundesrat  ‘und  Reichstag  gewesen.
Die  Berufung  einzelner  geeigneter  Parlamentarier  in
leitende  Stellungen  sollte  dadurch  nicht  ausgeschlossen
werden.

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