Das  gleiche  Wahlrecht  gesichert

Am  Morgen  des  11.  Juli  traf  der  Kronprinz  in  Berlin  ein.
Er  hatte  am  Vormittag  eine  lange  Aussprache  mit  dem
Kaiser.  Von  dort  begab  er  sich  zum  Kanzler.  Während  der
Kronprinz  noch  unterwegs  war,  telephonierte  der  Kaiser  an
den  Kanzler,  der  Kronprinz  habe  sich  von  der  Notwendigkeit
  der  Gewährung  des  gleichen  Wahlrechts  überzeugt,
ebenso  von  der  Notwendigkeit,  daß  der  Kanzler,  der
dem  Kaiser  sein  Amt  unabhängig  von  der  Entscheidung
über  die  Wahlrechtsfrage  zur  Verfügung  gestellt  hatte,
im  Amte  bleibe.  Er  bitte  ihn,  die  Order  wegen  des
gleichen  Wahlrechts  alsbald  vorzulegen  und  die  Geschäfte
weiterzuführen.

In  der  am  Nachmittag  stattfindenden  Staatsministerialsitzung
  berichtete  der  Kanzler  über  die  von  dem  Kaiser
und  König  getroffenen  Entscheidungen  und  legte  den
Entwurf  einer  Königlichen  Order  vor,  laut  welcher  der
dem  Landtag  vorzulegende  Gesetzentwurf  wegen  Änderung
  des  Wahlrechts  zum  Abgeordnetenhaus  auf  der
Grundlage  des  gleichen  Wahlrechts  aufgestellt  werden
sollte.  Der  Vizepräsident  des  Staatsministeriums  regte
daraufhin  an,  daß  angesichts  der  Tragweite  dieser  Entscheidung
  für  das  Verfassungsleben  des  Preußischen
Staates  die  Staatsminister  insgesamt  ihre  Ämter  zur  Verfügung
  stellen  möchten,  um  die  schwierige  Aufgabe  der
kaum  zu  umgehenden  Neugestaltung  des  Staatsministeriums
  zu  erleichtern.  Die  sämtlichen  Staatsminister
erklärten,  dieser  Anregung  entsprechen  zu  wollen,  einige

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