Vom  U-Bootkrieg  bis  zur  Friedensresolution

mit  dem  Hinzufügen,  daß  sie  angesichts  der  von  dem  König
getroffenen  Entscheidung  sich  nicht  imstande  fühlten,  die
Verantwortung  ihres  Amtes  weiterzutragen,  und  deshalb
den  König  unter  allen  Umständen  um  ihre  Entlassung
bitten  würden.

Die  Order  über  das  gleiche  Wahlrecht  wurde  am  Abend
des  11.  Juli  vom  König  unterzeichnet  und  dem  Ministerpräsidenten
  zugestellt.  Sie  wurde  am  nächsten  Morgen
veröffentlicht.

Damit  war  in  dem  wichtigsten  und  umstrittensten  Punkt
der  „Neuorientierung“  das  entscheidende  Zugeständnis
gemacht.  Die  große  innerpolitische  Forderung,  um  die
jahrzehntelang  erbittert  gekämpft  worden  war,  hatte
ihre  Erfüllung  gefunden.

Schon  vorher,  am  6.  Juli,  hatte  ich  im  Reichstag  namens
der  Verbündeten  Regierungen  die  Vermehrung  der  Mandate
  für  die  großen  Reichstagswahlkreise  in  aller  Form
zugesagt.

Für  die  von  allen  Seiten  als  notwendig  erkannte  engere
Fühlung  zwischen  Reichsleitung  und  Volksvertretung
schien  in  dem  „Reichsrat“  eine  praktische  Lösung
gefunden  zu  sein.

Aber  die  großen  Zugeständnisse  auf  dem  Gebiet  der
inneren  Politik,  groß  genug,  um  eine  neue  Ära  heraufzuführen,
  genügten  nicht  mehr,  um  die  erregten  Gremüter
  zu  beschwichtigen  und  das  Reichsschiff  wieder
in  ruhiges  Fahrwasser  zu  steuern.  Es  blieb  die  Frage

122