Die  Friedensresolution  des  Reichstags
und  ihre  Wirkungen

Die  Friedensresolution  des  Reichstags,  mit  deren  An-
  nahme  Herr  Michaelis  das  Kanzleramt  antrat,  lautete:

„Wie  am  4.  August  1914  gilt  für  das  deutsche  Volk
auch  an  der  Schwelle  des  vierten  Kriegsjahres  das  Wort
der  Thronrede:  ,‚Uns  treibt  nicht  Eroberungssucht.‘'
Zur  Verteidigung  seiner  Freiheit  und  Selbständigkeit,
für  die  Unversehrtheit  seines  territorialen  Besitzstandes
hat  Deutschland  die  Waffen  ergriffen.

Der  Reichstag  erstrebt  einen  Frieden  der  Verständigung
  und  der  dauernden  Versöhnung  der  Völker.
Mit  einem  solchen  Frieden  sind  erzwungene  Gebietserwerbungen
  und  politische,  wirtschaftliche  und  finanzielle
  Vergewaltigungen  unvereinbar.  Der  Reichstag
weist  auch  alle  Pläne  ab,  die  auf  eine  wirtschaftliche
Absperrung  und  Verfeindung  der  Völker  nach  dem
Kriege  ausgehen.  Nur  der  Wirtschaftsfriede  wird
einem  freundschaftlichen  Zusammenleben  der  Völker
den  Boden  bereiten.  Der  Reichstag  wird  die  Schaffung

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