Amtsantritt  des  Kanzlers  Michaelis

engere  Fühlung  herbeigeführt  wird,  und  bin  bereit,  soweit
es  möglich  ist,  ohne  den  bundesstaatlichen  Charakter  und
die  konstitutionellen  Grundlagen  des  Reiches  zu  schädigen,
  alles  zu  tun,  was  dieses  Zusammenarbeiten  lebensund
  wirkungsvoller  machen  kann.  Ich  halte  es  auch  für
wünschenswert,  daß  das  Vertrauensverhältnis  zwischen
dem  Parlament  und  der  Regierung  dadurch  enger  wird,
daß  Männer  in  leitende  Stellen  berufen  werden,  die  neben
ihrer  persönlichen  Eignung  für  den  betreffenden  Posten
auch  das  volle  Vertrauen  der  großen  Parteien  in  der  Volksvertretung
  genießen.  Selbstverständlich  ist  alles  das  nur
unter  der  Voraussetzung  möglich,  daß  von  der  anderen
Seite  anerkannt  wird,  daß  das  verfassungsmäßige  Recht
der  Reichsleitung  zur  Führung  der  Politik  nicht  geschmälert
werden  darf.  Ich  bin  nicht  willens,  mir  die  Führung  aus
der  Hand  nehmen  zu  lassen.“

Trotz  des  starken  Wortes  am  Schluß  war  mit  dieser
Erklärung  die  „Parlamentarisierung‘'  der  Regierung  zugesagt.
  Der  Rücktritt  fast  der  Hälfte  der  preußischen
Staatsminister  und  die  Bereitwilligkeit  der  übrigen,  wie
der  sämtlichen  Staatssekretäre  des  Reiches,  auf  ihre
Ämter  zu  verzichten,  gab  Gelegenheit,  mit  der  Parlamentarisierung
  einen  Anfang  zu  machen.  Der  Gedanke  des
„Reichsrats““  wurde  zunächst  nicht  weiterverfolgt.

Ich  selbst  hatte  am  14.  Juli  mein  Entlassungsgesuch
  eingereicht.  Ich  hatte  es  damit  begründet,  daß
der  neue  Reichskanzler  freie  Hand  brauche;  daß  ferner

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