Die  Kanzlerschaft  des  Herrn  Michaelis

dessen  hohe  friedenstiftende  Wirkung  wir  mit  Seiner
Heiligkeit  voll  anerkennen.  Die  Kaiserliche  Regierung
wird  dabei  jeden  Vorschlag  unterstützen,  der  mit  den
Lebensinteressen  des  Deutschen  Reiches  und  Volkes  vereinbar
  ist.“  Wenn  die  Völker  zu  ihrem  Heil  erkannt
haben  würden,  daß  es  gelte,  mehr  das  Einigende  als  das
Trennende  in  ihren  Beziehungen  zu  betonen,  werde  es
ihnen  gelingen,  auch  die  einzelnen  noch  offenen  Streitpunkte
  so  zu  regeln,  daß  jedem  Volke  befriedigende  Daseinsbedingungen
  geschaffen  würden  und  damit  eine
Wiederkehr  der  großen  Völkerkatastrophe  ausgeschlossen
erscheine.  „Diese  ernste  und  aufrichtige  Überzeugung“  —
so  schloß  die  Note  —  „ermutigt  uns  zu  der  Zuversicht,
daß  auch  unsere  Gegner  in  den  von  Seiner  Heiligkeit  zur
Erwägung  unterbreiteten  Gedanken  eine  geeignete  Unterlage
  sehen  möchten,  um  unter  Bedingungen,  die  dem
Geiste  der  Billigkeit  und  der  Lage  Europas  entsprechen,
der  Vorbereitung  eines  künftigen  Friedens  näherzutreten.“

Die  deutsche  Regierung  nahm  also,  ohne  in  eine  Erörterung
  der  Einzelheiten  einzutreten,  die  in  der  päpstlichen
  Note  ausgesprochenen  Gedanken  als  eine  „geeignete
Unterlage““  für  Verhandlungen  über  den  Frieden  an,
obwohl  die  Vorschläge  des  Papstes  in  der  elsaß-lothringischen
  Frage  die  Integrität  des  Deutschen  Reiches,  in  der
Südtiroler  und  Triestiner  Frage  die  Integrität  der  österreichisch-ungarischen
  Monarchie  als  offene  Fragen  behandelten.
  Ja,  indem  unsere  Antwortnote  mit  Bezugnahme

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