Die  Kanzlerschaft  des  Herrn  Michaelis

werde.  An  einer  Reihe  von  Einzelfällen,  in  denen  tatsächlich
  Übergriffe  und  Verstöße  vorgekommen  sein  mochten,
versuchte  er  diese  Behauptung  zu  begründen.  Mit  besonderer
  Schärfe  wandte  er  sich  gegen  den  seit  längerer  Zeit
von  der  Obersten  Heeresleitung  organisierten  vaterländischen
  Aufklärungsdienst  in  der  Armee,  den  er  zu  Unrecht
mit  der  Agitation  der  Vaterlandspartei  in  Verbindung
brachte.  Als  später  im  Hauptausschuß  des  Reichstags
die  für  diesen  Aufklärungsdienst  ausgegebenen  Richtlinien
in  ihrem  vollen  Umfang  mitgeteilt  und  erläutert  wurden,
wurde  diese  Organisation  bis  in  die  Reihen  der  Sozialdemokraten
  hinein  als  zweckmäßig,  ja  als  notwendig
anerkannt;  jede  politische  Agitation  war  in  diesen  Richtlinien
  ausdrücklich  verboten.  Aber  der  Abgeordnete  Landsberg
  hielt  sich  auch  hier  an  Einzelfälle,  die  im  Augenblick
größtenteils  nicht  nachzuprüfen  waren.  Zum  Schluß
wendete  er  sich  an  den  abwesenden  Reichskanzler,  der
sich  durch  die  Antwort  auf  die  Papstnote,  die  „gute
Arbeit‘“  gewesen  sei,  auf  dıe  Politik  der  Reichstagsmehrheit
festgelegt  habe;  das  Schwert  dürfe  nicht  verderben,  was
die  Feder  gutgemacht  habe.  Die  Wirkung  der  alldeutschen
Agitation  könne  sein,  daß  man  den  Noten  des  Reichskanzlers
  jeden  Wert  abspreche  und  ihn  der  Zweideutigkeit
beschuldige.  Deshalb  müsse  der  Reichskanzler  in  seinem
Interesse  und  im  Interesse  des  Reiches  gegen  diese  Agitation
  einschreiten.  Der  Reichskanzler  habe  gesagt,  daß  er
sich  die  Führung  nicht  aus  der  Hand  nehmen  lasse;  jetzt

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